Termin: Freitag, 21. Juli 2023 um 16.00 Uhr live, danach als Aufzeichnung verfügbar
Ab dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das neue Datenschutzrecht. Das Datenschutzrecht wird verschärft, unter anderem mit persönlichen Bussen von bis zu 250’000 Franken.
Deutsche Verantwortliche, die personenbezogene Daten von Personen in der Schweiz verarbeiten, müssen das neue Datenschutzgesetz (nDSG) und weitere Erlasse einhalten.
In diesem kostenlosen Webinar der Datenschutzpartner Academy erklärte Rechtsanwalt Martin Steiger, was das neue schweizerische Datenschutzrecht für Auftragsverarbeiter und Verantwortliche in Deutschland bedeutet. Ferner beantwortete Martin Steiger über 30 Fragen der Teilnehmenden.
Zur Vertiefung:
- Schweiz: Wer muss ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten führen? (Steiger Legal)
- DSG-Revision: Vergleich zum geltendem Recht und zur EU-DSGVO (Meyerlustenberger Lachenal)
Im Webinar wurden insbesondere folgende Fragen thematisiert:
- Wie können deutsche Verantwortliche das neue schweizerische Datenschutzrecht in der Praxis umsetzen?
- Was ändert sich mit dem neuen Datenschutzrecht in der Schweiz, was ändert sich nicht?
- Wie sieht die schweizerische Cookie-Richtlinie aus?
- Wie verhält sich das neue schweizerische Datenschutzrecht zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?
- Was für Auftragsverarbeitungsverträge müssen Kundinnen und Kunden in der Schweiz angeboten werden?
- Was droht, wenn das neue schweizerische Datenschutzrecht verletzt wird?