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EU-DSGVO – Was Schweizer Unternehmen jetzt beachten müssen

Rechtsanwalt David Vasella hat für die «Netzwoche» zusammengefasst, was Schweizer Unternehmen im Hinblick auf das neue Datenschutzrecht der Europäischen Union (EU) beachten müssen.

Gleich an erster Stelle bei den Massnahmen wird die Datenschutz-Vertretung genannt:

«Welche organisatorischen und operationellen Massnahmen sind zu treffen?

Schweizerische Unternehmen, die der EU-DSGVO unterstehen, aber keine europäische Niederlassung haben, müssen in einem der betroffenen Staaten einen lokalen Vertreter bestimmen.»

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Bild: Schatztruhe mit brennenden Euro-Noten

«Kein Pardon» für Unternehmen, die EU-Datenschutzrecht nicht umsetzen

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU) – auch für viele Unternehmen und Organisationen in der Schweiz.

Jan Philipp Albrecht, Europaparlamentarier und einer der führenden Köpfe hinter der DSGVO, warnt in einem Interview bei SPIEGEL ONLINE davor, das neue EU-Datenschutzrecht nicht umzusetzen:

SPIEGEL: «Gerade viele kleine und mittlere Firmen hinken hinterher. Droht den Unternehmen eine Klagewelle?»

Albrecht: «Es sollte ihnen jedenfalls klar sein, dass ihnen sowohl gerichtliche Verfahren als auch Verfahren der Datenschutzbehörden drohen. Da wird es kein Pardon geben. Behörden und Gerichte sind verpflichtet, das neue Recht anzuwenden und auch Sanktionen zu verhängen, die schmerzhaft sein können – immerhin bis zu vier Prozent vom weltweiten Umsatz.»

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