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Foto: Hand, die umfallende Dominosteine stoppt

Webinar: Datenschutz-Folgenabschätzungen mit KI

Foto: Hand, die umfallende Dominosteine stopptBei einem möglichen hohen Risiko für die betroffenen Personen muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erstellt werden. Wie kann KI dabei helfen?

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist nicht nur in vielen Fällen vorgeschrieben, sondern auch bei Datenschutz-Aufsichtsbehörden äusserst gefragt. Bei Verfahren aller Art sind Verantwortliche auf der sicheren Seite, wenn sie eine DSFA vorlegen können.

In diesem Live-Webinar vom 11. März 2025 für Mitglieder der Datenschutz-Academy erklärte Rechtsanwalt Martin Steiger die rechtlichen Grundlagen für Datenschutz-Folgenabschätzungen gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Danach probierten wir gemeinsam aus, wie mit Hilfe generativer Künstlicher Intelligenz – mit einem Chatbot – Datenschutz-Folgenabschätzungen erstellt werden können. Wir probierten ChatGPT, Claude, Gemini und Perplexity mit verschiedenen KI-Modellen aus.

Mitglieder der Datenschutz-Academy hatten die Möglichkeit, ihre Fragen direkt im Webinar zu stellen. Die nächste Gelegenheit für Fragen zum Datenschutzrecht und verwandten Themen ist die Legal Session am 25. März 2025.

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Bild: Hinweis auf Legal Session am 25. Februar 2025

Legal Session: AI Act, Barrierefreiheitsgesetz, Datenstandort Schweiz, Omnilex, …

Bild: Hinweis auf Legal Session am 25. Februar 2025An Legal Sessions können Mitglieder unserer Datenschutz-Academy ihre eigenen Fragen zum Datenschutzrecht stellen und von den Antworten auf die Fragen anderer Mitglieder profitieren.

An der Legal Session vom 25. Februar 2025 beantworte Rechtsanwalt Martin Steiger unter anderem Fragen zum europäischen AI Act, seinen Auswirkungen auf die Schweiz und zum 2025 in Kraft tretenden deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Andere Fragen betrafen beispielsweise Gründe für und gegen den Datenstandort Schweiz sowie das KI-gestützte Rechtsrecherche-Tool Omnilex.

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Bild: Weinende Person unter einem brennenden Stapel Cookies (KI-generiert)

Webinar: Was bedeutet der neue EDÖB-Leitfaden zu Cookies und ähnlichen Technologien?

Bild: Weinende Person unter einem brennenden Stapel Cookies (KI-generiert)Cookie-Banner? Einwilligung? Widerspruch? Was gilt für Cookies und sonstiges Tracking auf Websites in der Schweiz?

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat einen neuen «Leitfaden betreffend Datenbearbeitungen mittels Cookies und ähnlichen Technologien» veröffentlicht.

Man kann den Leitfaden so verstehen, dass der EDÖB im Zweifelsfall ein Cookie-Banner bzw. ein Consent-Management wünscht. Kann das stimmen mit Blick auf das noch junge neue Datenschutzgesetz in der Schweiz?

In diesem Live-Webinar vom 11. Februar 2025 für Mitglieder der Datenschutz-Academy erklärte Rechtsanwalt Martin Steiger was der EDÖB – immerhin die Datenschutz-Aufsichtsbehörde in der Schweiz – fordert und was davon in der Praxis zu halten ist.

Mitglieder der Datenschutz-Academy hatten die Möglichkeit, ihre Fragen direkt im Webinar zu stellen. Die nächste Gelegenheit für Fragen zum Datenschutzrecht und verwandten Themen ist die Legal Session am 25. Februar 2025.

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Bild: Hinweis auf Legal Session am 28. Januar 2025

Legal Session: Auftragsverarbeitung, Data Privacy Framework (DPF), DeepSeek, Scraping, …

Bild: Hinweis auf Legal Session am 28. Januar 2025An Legal Sessions können Mitglieder unserer Datenschutz-Academy ihre eigenen Fragen zum Datenschutzrecht stellen und von den Antworten auf die Fragen anderer Mitglieder profitieren.

An der Legal Session vom 28. Januar 2025 beantworte Rechtsanwalt Martin Steiger unter anderem Fragen zur Verantwortung in der Kette der Auftragsverarbeitung und zur Zukunft des US-amerikanischen Data Privacy Frameworks (DPF). Andere Fragen betrafen beispielsweise DeepSeek aus China und das Scraping von Websites aus datenschutzrechtliches Sicht.

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Foto: Akten in Hängeregistermappen

Webinar: Welche Pflichten gelten beim AI Act für alle Unternehmen und Organisationen?

Foto: Akten in HängeregistermappenWelche Pflichten müssen gemäss dem europäischen AI Act alle Unternehmen und Organisationen einhalten?

Der AI Act verbietet bestimmte KI-Systeme und reguliert KI-Systeme mit einem hohen Risiko. Jenseits dieser Sonderfälle gibt es Pflichten, die für alle Unternehmen und Organisationen gelten, wenn der AI Act für sie anwendbar ist. In der Schweiz kann der AI Act direkt oder gemäss vertraglichen Vereinbarungen anwendbar sein.

In diesem Live-Webinar vom 14. Januar 2025 für Mitglieder der Datenschutz-Academy beleuchtete Rechtsanwalt Martin Steiger die allgemeinen Pflichten gemäss dem AI Act für Unternehmen und Organisationen in der Schweiz.

Das Live-Webinar setzte die Reihe zu Webinaren der Datenschutz-Academy über den AI Act fort. Wir behandelten bereits die Themen «AI Act und Datenschutz» und «Wer in der Schweiz muss den AI Act einhalten?».

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Bild: Hinweis auf Legal Session am 17. Dezember 2024

Legal Session: Datenschutzerklärungen, Haftung von Datenschutzberatern, Make, …

Bild: Hinweis auf Legal Session am 17. Dezember 2024An Legal Sessions können Mitglieder unserer Datenschutz-Academy ihre eigenen Fragen zum Datenschutzrecht stellen und von den Antworten auf die Fragen anderer Mitglieder profitieren.

An der Legal Session vom 17. Dezember 2024 erklärte Rechtsanwalt Martin Steiger unter anderem, in welchen Fällen eine einzige allgemein gültige Datenschutzerklärung ausreicht und wann eine ergänzende spezielle Mitarbeiter-Datenschutzerklärung nötig ist.

Andere Fragen betrafen beispielsweise die Haftung und Verantwortung eines Datenschutzberaters oder die Integration von Make.

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Foto: Lesestoff in einer Bibliothek

Webinar: Was können wir aus der Praxis der Datenschutz-Aufsichtsbehörden lernen?

Foto: Lesestoff in einer BibliothekDatenschutz-Aufsichtsbehörden führen Verfahren rund um das Datenschutzrecht und berichten darüber in ihren Tätigkeitsberichten. Was können Verantwortliche aus dieser Praxis der Aufsichtsbehörden lernen?

In diesem Live-Webinar vom 10. Dezember 2024 für Mitglieder der Datenschutz-Academy beleuchtete Rechtsanwalt Martin Steiger ausgewählte Beispiele aus der Praxis der Datenschutz-Aufsichtsbehörden im deutschsprachigen Raum.

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Bild: Hinweis auf Legal Session am 26. November 2024

Legal Session: Beweis für Löschung, Bluesky, Microsoft Outlook, KI und Vertraulichkeit, …

Bild: Hinweis auf Legal Session am 26. November 2024An Legal Sessions können Mitglieder unserer Datenschutz-Academy ihre eigenen Fragen zum Datenschutzrecht stellen und von den Antworten auf die Fragen anderer Mitglieder profitieren.

An der Legal Session vom 26. November 2024 erklärte Rechtsanwalt Martin Steiger unter anderen wie Verantwortliche vorgehen können, wenn eine betroffene Person den Beweis für die Löschung ihrer Daten fordert.

Andere Fragen betrafen beispielsweise den Datenschutz bei der Social Media-Plattform Bluesky, den Cloud-Zwang bei Microsoft Outlook unter Windows und Vertraulichkeitsvereinbarungen bei der Nutzung von KI-Tools.

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Foto: Desktop-Computer mit einem Blatt Papier auf dem Bildschirm (KI-generiert)

Kostenloses Webinar: Impressumspflicht für Websites in der Schweiz

Foto: Desktop-Computer mit einem Blatt Papier auf dem Bildschirm (KI-generiert)Wieso benötigen alle Websites in der Schweiz ein Impressum? Welche Angaben sind schädlich oder mindestens überflüssig?

Diese Fragen beantworteten wir am 20. November 2024 im kostenlosen Live-Webinar unserer Datenschutz-Academy in Zusammenarbeit mit dem bekannten schweizerischen Webhosting-Unternehmen Cyon.

Im Webinar behandelte Rechtsanwalt Martin Steiger die schweizerische Rechtslage, blickte er aber auch in das europäische Ausland.

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