Webinar: Datenschutz-Folgenabschätzungen mit KI
Bei einem möglichen hohen Risiko für die betroffenen Personen muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erstellt werden. Wie kann KI dabei helfen?
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist nicht nur in vielen Fällen vorgeschrieben, sondern auch bei Datenschutz-Aufsichtsbehörden äusserst gefragt. Bei Verfahren aller Art sind Verantwortliche auf der sicheren Seite, wenn sie eine DSFA vorlegen können.
In diesem Live-Webinar vom 11. März 2025 für Mitglieder der Datenschutz-Academy erklärte Rechtsanwalt Martin Steiger die rechtlichen Grundlagen für Datenschutz-Folgenabschätzungen gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Danach probierten wir gemeinsam aus, wie mit Hilfe generativer Künstlicher Intelligenz – mit einem Chatbot – Datenschutz-Folgenabschätzungen erstellt werden können. Wir probierten ChatGPT, Claude, Gemini und Perplexity mit verschiedenen KI-Modellen aus.
Mitglieder der Datenschutz-Academy hatten die Möglichkeit, ihre Fragen direkt im Webinar zu stellen. Die nächste Gelegenheit für Fragen zum Datenschutzrecht und verwandten Themen ist die Legal Session am 25. März 2025.