Datenschutz-Generator Fragebogen Schritt 1 von 51 1% Mit unserem Datenschutz-Generator kannst Du auf den nächsten Seiten eine aktuelle, individuelle und rechtssichere Datenschutzerklärung erstellen.Du beantwortest jene Fragen, die für Deine Aktivitäten und Tätigkeiten relevant sind. Im Ergebnis erhältst Du eine massgeschneiderte Datenschutzerklärung. Mit dieser allgemeinen Datenschutzerklärung kannst als Verantwortliche oder Verantwortlicher die datenschutzrechtliche Informationspflicht erfüllen.Bei jeder Frage findest Du Erklärungen mit Hinweisen zur Beantwortung. Allgemeine Fragen beantworten wir in unserer FAQ zum Datenschutz-Generator.Du kannst den Datenschutz-Generator während einem laufenden Abonnement beliebig oft verwenden, um eine erstellte Datenschutzerklärung zu aktualisieren.Bei Anregungen und Wünschen sowie sonstigen Anliegen und Fragen freuen wir uns über Deine Rückmeldung. Wer ist für die Bearbeitung von Personendaten verantwortlich?*Bitte gib ein, wie die / der Verantwortliche für die Bearbeitung von Personendaten heisst.Im Rahmen der Informationspflicht muss veröffentlicht werden, wer datenschutzrechtlich für die Bearbeitung von Personendaten verantwortlich ist («Identität des Verantwortlichen»). Die «Bearbeitung» umfasst jeden Umgang mit Personendaten, unabhängig von den verwendeten Mitteln und Verfahren.Die Verantwortung liegt bei jenen Unternehmen, Organisationen oder allein tätigen Personen, die entscheiden, wofür, wie und wo Personendaten bearbeitet werden. Gemeint sind nicht die Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter, die intern bei einem Unternehmen oder intern in einer Organisation verantwortlich sind.Wir verwenden in der erstellten Datenschutzerklärung immer die Wir-Form.Unter welchem Domainnamen ist die Website abrufbar?*Bitte gib ein, unter welchem Domainnamen die Website der / des Verantwortlichen abrufbar ist.Eine Website oder ein sonstiges Online-Angebot ist immer unter einem Domainnamen abrufbar. Bitte gib nur den Domainnamen ohne «https://» ein, zum Beispiel muster.ch, muster.com oder muster.swiss.Sofern eine Website ausschliesslich unter Verwendung von «www» vor dem Domainnamen abrufbar ist, kannst Du «www» dem Domainnamen voranstellen, zum Beispiel www.muster.ch.Wir entfernen «http://» und «https://» automatisch, wenn nicht nur der Domainname eingegeben wird.Wir gehen davon aus, dass Verantwortliche über eine Website verfügen, wo sie ihre allgemeine Datenschutzerklärung veröffentlichen. Wir sehen in der erstellten Datenschutzerklärung vor, dass bei Bedarf weitere Datenschutzerklärungen für einzelne oder zusätzliche Aktivitäten und Tätigkeiten bestehen können.Wir gehen ferner davon aus, dass der Zugriff auf die Website und auf jede sonstige Online-Präsenz mittels Transportverschlüsselung (SSL / TLS, insbesondere mit dem Hypertext Transfer Protocol Secure, abgekürzt HTTPS) erfolgt, sowie in Logdateien protokolliert wird. Wie lautet die E-Mail-Adresse?* Bitte gib ein, unter welcher E-Mail-Adresse die / der Verantwortliche erreichbar ist.Wer für die Bearbeitung von Personendaten verantwortlich ist, muss seine Kontaktangaben veröffentlichen. Die Kontaktangaben umfassen insbesondere die E-Mail-Adresse.Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein. Du kannst eine allgemeine E-Mail-Adresse (info@muster.ch), eine besondere E-Mail-Adresse (datenschutz@muster.ch) oder eine persönliche E-Mail-Adresse (max.muster@muster.ch) verwenden.Wir empfehlen sicherzustellen, dass E-Mails an die genannte E-Mail-Adresse zustellbar sind. Dazu gehört, dass regelmässig geprüft wird, ob E-Mails fälschlicherweise als Spam gefiltert wurden, damit keine Anfragen von betroffenen Personen versäumt werden.Wie lautet die Postadresse?*Bitte gib ein, unter welcher Postadresse die / der Verantwortliche erreichbar ist.Wer für die Bearbeitung von Personendaten verantwortlich ist, muss seine Kontaktangaben veröffentlichen. Die Kontaktangaben umfassen insbesondere die Postadresse. Die Postadresse entspricht normalerweise dem Sitz oder Wohnsitz des Verantwortlichen und damit der Adresse gemäss Impressum.Bitte gib die Postadresse mehrzeilig mit Strasse und Hausnummer, Postleitzahl und Ort sowie allenfalls Land ein, zum Beispiel wie folgt:Musterstrasse 422323 MusterdorfSchweizWir empfehlen sicherzustellen, dass Brief- und Paketpost an die genannte Adresse zustellbar ist. Anfragen von Aufsichtsbehörden, sonstigen Behörden, Gerichten und betroffenen Personen müssen zustellbar sein. Wir raten davon ab, eine Postfach-Adresse zu verwenden. «CH» vor der Postleitzahl wird nicht mehr verwendet.Ist der Kontakt auch mittels Chat-Funktion oder Kontaktformular möglich?*janeinBitte wähle, ob der Kontakt auch mittels Chat-Funktion oder Kontaktformular möglich ist.Viele Verantwortliche sind nicht nur unter direkten Kontaktadressen erreichbar, insbesondere per Briefpost oder E-Mail, sondern ermöglichen den Kontakt auch mittels Chat-Funktion oder Kontaktformular. Für eine Chat-Funktion wird häufig ein Chatbot für automatisierte Kommunikation eingesetzt.Wir empfehlen, nur jene Angaben im Chatbot oder Kontaktformular für obligatorisch zu erklären, die für den Kontakt zwingend erforderlich sind. Bei einem Chatbot sind normalerweise keine Angaben zwingend erforderlich. Bei einem Kontaktformular sind normalerweise nur die Abender-E-Mail-Adresse und die Mitteilung zwingend erforderlich. Obligatorische Angaben sollten gekennzeichnet werden, zum Beispiel mit einem kleinen Sternchen. Wird ein Chat- oder Kontaktformular-Dienst genutzt?*janeinBitte wähle, ob ein Chat- oder Kontaktformular-Dienst genutzt wird.Viele Verantwortliche nutzen einen spezialisierten Dienst von Dritten, um eine Chat-Funktion oder ein Kontaktformular anbieten zu können. Es kann sein, dass mehr als ein Dienst genutzt wird.Eine solche Chat-Funktion oder ein solches Kontaktformular wird normalerweise in die Website eingebunden.Wir empfehlen, einen Auftragsverarbeitungsvertrag beziehungsweise ein Data Processing Agreement abzuschliessen.Welcher Chat- oder Kontaktformular-Dienst wird genutzt?* Flow XO Formcycle forms.app Formspark Google Forms Instabot Jotform LiveChat Microsoft Forms SurveyMonkey tawk.to Typeform Visitlead Wufoo by SurveyMonkey Sonstiger Chat- oder Kontaktformular-Dienst Bitte wähle, welcher Dienst genutzt wird. Es kann sein, dass mehr als ein Dienst genutzt wird.Sofern Du den genutzten Dienst nicht findest, wählst Du bitte, dass ein sonstiger Dienst genutzt wird.Der genutzte Dienst steht momentan nicht zur Auswahl. Keine Sorge, das ist kein Problem!Wir gewährleisten die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen in den erstellten Datenschutzerklärungen.Mit Angaben zu ausgewählten Diensten verbessern wir im Einzelfall die Transparenz. Das gilt insbesondere bei einem besonders beliebten Dienst oder bei einem Dienst mit einem besonders vielseitigen Funktionsumfang. Es ist aber datenschutzrechtlich nicht erforderlich, jeden genutzten Dienst ausdrücklich in einer Datenschutzerklärung zu nennen.Wenn Du uns eine Rückmeldung gibst, können wir den genutzten Dienst prüfen und allenfalls in Zukunft berücksichtigen. Wird ein Customer-Relationship-Management (CRM)- oder Kundendienst-System genutzt?*janeinBitte wähle, ob ein Customer-Relationship-Management (CRM)- oder Kundendienst-System genutzt wird.Viele Verantwortliche nutzen ein Customer-Relationship-Management (CRM)- oder Kundendienst-System, um die Kommunikation mit Dritten zu verbessern. Wird ein CRM- oder Kundendienst-System in der Cloud oder von Dritten genutzt?*janeinBitte wähle, ob ein Cloud-Dienst oder ein sonstiger spezialisierter Dienst von Dritten für das CRM- oder Kundendienst-System genutzt wird.Viele Verantwortliche nutzen einen Cloud-Dienst oder einen sonstigen spezialisierten Dienst von Dritten, um ein CRM- oder Kundendienst-System nicht selbst betreiben zu müssen.Wir empfehlen, einen Auftragsverarbeitungsvertrag beziehungsweise ein Data Processing Agreement abzuschliessen.Welches CRM- oder Kundendienst-System wird genutzt?* bexio Freshworks HubSpot Jira Service Management (Jira Service Desk) Microsoft Dynamics 365 Pipedrive Salesforce Wix CRM Zendesk Zoho CRM Sonstiges CRM- oder Kundendienst-System Bitte wähle, welches System genutzt wird. Es kann sein, dass mehr als ein System genutzt wird.Sofern Du das genutzte System nicht findest, wählst Du bitte, dass ein sonstiges System genutzt wird.Welches sonstige CRM- oder Kundendienst-System wird genutzt?* Bitrix24 Bonterra ClubDesk Copper Crisp Daylite Dubsado exxas Help Scout ImmoTop2 Intercom Kreative.Management LiveAgent Mews nowCRM Odoo Online PONDUS Salsa Labs Smart-Host SuperOffice Tidio Tocco Webling XfleX Sonstiges CRM- oder Kundendienst-System Bitte wähle, welches sonstige System verwendet wird. Es kann sein, dass mehr als ein System genutzt wird.Sofern Du das genutzte System erneut nicht findest, wählst Du bitte erneut, dass ein sonstiges System genutzt wird.Das genutzte System steht momentan nicht zur Auswahl. Keine Sorge, das ist kein Problem!Wir gewährleisten die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen in den erstellten Datenschutzerklärungen.Mit Angaben zu ausgewählten Systemen verbessern wir im Einzelfall die Transparenz. Das gilt insbesondere bei einem besonders beliebten System oder bei einem System mit einem besonders vielseitigen Funktionsumfang. Es ist aber datenschutzrechtlich nicht erforderlich, jedes genutzte System ausdrücklich in einer Datenschutzerklärung zu nennen.Wenn Du uns eine Rückmeldung gibst, können wir das genutzte System prüfen und allenfalls in Zukunft berücksichtigen. Wird ein Dienst für die Terminplanung genutzt?*janeinViele Unternehmen und andere Verantwortliche nutzen spezialisierte Online-Dienste für die Vereinbarung von Terminen, insbesondere für Besprechungen. Ein beliebter Dienst aus den USA ist Calendly, eine Alternative aus Europa ist SimplyMeet.Welcher Dienst für die Terminplanung wird genutzt? Acuity Scheduling CalendarApp Calendly Calenso doctena Doodle edoobox Google Kalender Microsoft Bookings SimplyMeet Termin2Go TIMIFY TuCalendi VIP-Agenda YouCanBookMe Sonstiger Dienst für die Terminplanung Bitte wähle, welcher Dienst genutzt wird. Du kannst mehr als einen Dienst auswählen.Wir empfehlen, einen Auftragsverarbeitungsvertrag beziehungsweise ein Data Processing Agreement mit solchen Diensten abzuschliessen.Der genutzte Dienst steht momentan nicht zur Auswahl. Keine Sorge, das ist kein Problem!Wir gewährleisten die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen in den erstellten Datenschutzerklärungen.Mit Angaben zu ausgewählten Diensten verbessern wir im Einzelfall die Transparenz. Das gilt insbesondere bei einem besonders beliebten Dienst oder bei einem Dienst mit einem besonders vielseitigen Funktionsumfang. Es ist aber datenschutzrechtlich nicht erforderlich, jeden genutzten Dienst ausdrücklich in einer Datenschutzerklärung zu nennen.Wenn Du uns eine Rückmeldung gibst, können wir den genutzten Dienst prüfen und allenfalls in Zukunft berücksichtigen. Wird ein Dienst für die Online-Zusammenarbeit genutzt?*janeinViele Unternehmen und andere Verantwortliche nutzen einen spezialisierten Dienst für die Online-Zusammenarbeit. Solche Dienste ermöglichen beispielsweise den Austausch bei Besprechungen, gemeinsamen Projekten und Schulungen. Ein beliebter Dienst ist die Whiteboard-Plattform Miro.Welcher Dienst für die Online-Zusammenarbeit wird genutzt?* ActiveCollab Asana Klapp Microsoft Teams Miro monday.com MURAL Notion Padlet Slack Sonstiger Dienst für die Online-Zusammenarbeit Bitte wähle, welcher Dienst genutzt wird. Du kannst mehr als einen Dienst auswählen.Wir empfehlen, einen Auftragsverarbeitungsvertrag beziehungsweise ein Data Processing Agreement mit solchen Diensten abzuschliessen.Der genutzte Dienst steht momentan nicht zur Auswahl. Keine Sorge, das ist kein Problem!Wir gewährleisten die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen in den erstellten Datenschutzerklärungen.Mit Angaben zu ausgewählten Diensten verbessern wir im Einzelfall die Transparenz. Das gilt insbesondere bei einem besonders beliebten Dienst oder bei einem Dienst mit einem besonders vielseitigen Funktionsumfang. Es ist aber datenschutzrechtlich nicht erforderlich, jeden genutzten Dienst ausdrücklich in einer Datenschutzerklärung zu nennen.Wenn Du uns eine Rückmeldung gibst, können wir den genutzten Dienst prüfen und allenfalls in Zukunft berücksichtigen. Wird ein Dienst für Audio- und Video-Konferenzen genutzt?*janeinViele Unternehmen, aber auch Bildungseinrichtungen und andere Verantwortliche, nutzen spezialisierte Dienste für Audio- und Video-Konferenzen. Mit solchen Diensten können unter anderem virtuelle Besprechungen abgehalten oder Online-Unterricht und Webinare durchgeführt werden. Beispiele sind Skype, Webex und Zoom.Welcher Dienst für Audio- und Video-Konferenzen wird genutzt?* Discord Google Meet GoTo Meeting Messenger (Meta) Skype TeamViewer Meeting Twitch Webex (von Cisco) Whereby Zoom Sonstiger Dienst Bitte wähle, welcher Dienst genutzt wird. Du kannst mehr als einen Dienst auswählen.Wir empfehlen zu prüfen, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag beziehungsweise ein Data Processing Agreement mit solchen Diensten abgeschlossen werden muss.Welcher sonstige Dienst für Audio- und Video-Konferenzen wird genutzt?* BlueJeans CAI-World ClickMeeting Cyon Meet Jitsi Meet (meet.jit.si) Kaltura Virtual Classroom kMeet WEBINARIS Wire Sonstiger Dienst Bitte wähle, welcher sonstige Dienst genutzt wird. Du kannst mehr als einen Dienst auswählen.Wir empfehlen zu prüfen, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag beziehungsweise ein Data Processing Agreement mit solchen Diensten abgeschlossen werden muss.Der genutzte Dienst steht momentan nicht zur Auswahl. Keine Sorge, das ist kein Problem!Wir gewährleisten die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen in den erstellten Datenschutzerklärungen.Mit Angaben zu ausgewählten Diensten verbessern wir im Einzelfall die Transparenz. Das gilt insbesondere bei einem besonders beliebten Dienst oder bei einem Dienst mit einem besonders vielseitigen Funktionsumfang. Es ist aber datenschutzrechtlich nicht erforderlich, jeden genutzten Dienst ausdrücklich in einer Datenschutzerklärung zu nennen.Wenn Du uns eine Rückmeldung gibst, können wir den genutzten Dienst prüfen und allenfalls in Zukunft berücksichtigen. Umfasst das Online-Angebot ein Blog?*janeinViele Online-Angebote umfassen ein Blog beziehungsweise Weblog, zum Beispiel unter Verwendung der freien Software WordPress oder über Plattformen wie Blogger oder Medium. Häufig können die Besucher einer solchen Website die veröffentlichten Beiträge und sonstigen Inhalte kommentieren.Wird eine Blog-Plattform verwendet?*janeinViele Online-Angebote nutzen eine Blog-Plattform, um ein Blog betreiben zu können, ohne die Blog-Software selbst betreiben zu müssen. Beispiele sind Medium, Tumblr und WordPress.com.Welche Blog-Plattform wird verwendet?* Blogger (von Google) Medium Tumblr WordPress.com Sonstige Blog-Plattform Bitte wähle, welche Plattform verwendet wird. Es kann sein, dass mehr als eine Plattform verwendet wird. Wir empfehlen, einen Auftragsverarbeitungsvertrag beziehungsweise ein Data Processing Agreement mit den Anbietern von Blog-Plattformen abzuschliessen.Die genutzte Plattform steht momentan nicht zur Auswahl. Keine Sorge, das ist kein Problem!Wir gewährleisten die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen in den erstellten Datenschutzerklärungen.Mit Angaben zu ausgewählten Plattformen verbessern wir im Einzelfall die Transparenz. Das gilt insbesondere bei einer besonders beliebten Plattform oder bei einer Plattform mit einem besonders vielseitigen Funktionsumfang. Es ist aber datenschutzrechtlich nicht erforderlich, jede genutzte Plattform ausdrücklich in einer Datenschutzerklärung zu nennen.Wenn Du uns eine Rückmeldung gibst, können wir die genutzte Plattform prüfen und allenfalls in Zukunft berücksichtigen. Welche Blog-Software wird verwendet?* WordPress (selbst gehostet) Sonstige Software Bitte wähle, welche Software verwendet wird. Am häufigsten wird die freie Software WordPress verwendet, um ein Blog auf einem eigenen Webserver oder bei einem Hosting-Anbieter betreiben zu können.Die genutzte Software steht momentan nicht zur Auswahl. Keine Sorge, das ist kein Problem!Wir gewährleisten die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen in den erstellten Datenschutzerklärungen.Mit Angaben zu ausgewählter Software verbessern wir im Einzelfall die Transparenz. Das gilt insbesondere bei einer besonders beliebten Software oder bei einer Software mit einem besonders vielseitigen Funktionsumfang. Es ist aber datenschutzrechtlich nicht erforderlich, jede genutzte Software ausdrücklich in einer Datenschutzerklärung zu nennen.Wenn Du uns eine Rückmeldung gibst, können wir die genutzte Software prüfen und allenfalls in Zukunft berücksichtigen.Wird Jetpack verwendet?*janeinMit Jetpack kann WordPress auf einem eigenen Webserver oder bei einem Hosting-Anbieter mit zahlreichen Funktionen erweitert werden, zum Beispiel mit dem WordPress.com Stats-Modul für Reichweitenmessung. Die Erweiterung wird auch als «Jetpack by WordPress.com» beziehungsweise «Jetpack von WordPress.com» bezeichnet. Wir empfehlen, einen Auftragsverarbeitungsvertrag beziehungsweise ein Data Processing Agreement mit der Anbieterin Automattic abzuschliessen. Kann im Blog kommentiert werden?*janeinIn einem Blog können die Besucher häufig die veröffentlichten Beiträge und sonstigen Inhalte kommentieren. Wir empfehlen jene Angaben, die für die Veröffentlichung von Kommentaren zwingend erforderlich sind, ausdrücklich zu kennzeichnen, zum Beispiel mit einem Sternchen. Normalerweise ist nur der eigentliche Kommentar zwingend erforderlich. Wir empfehlen weiter, bei der Kommentarmöglichkeit die Datenschutzerklärung für das Online-Angebot zu verlinken. Wird Disqus verwendet?*janeinDisqus ist eine Plattform, die in Websites eingebunden werden kann und die standardmässige Kommentarmöglichkeit der verwendeten Blog-Software ersetzt. Wir empfehlen, einen Auftragsverarbeitungsvertrag beziehungsweise ein Data Processing Agreement mit der Anbieterin abzuschliessen.Können Kommentar-Benachrichtigungen per E-Mail abonniert werden?*janeinIn vielen Blogs können sich Besucher, die einen Kommentar veröffentlicht haben, per E-Mail über weitere Kommentare informieren lassen. Wir empfehlen, für Kommentar-Benachrichtigungen eine ausdrückliche Bestätigung mit «Double Opt-in» vorzusehen. Dafür geht eine Bestätigungs-E-Mail an die E-Mail-Adresse, die für die Kommentar-Benachrichtigungen verwendet werden soll. Die Bestätigungs-E-Mail enthält einen Weblink, der angeklickt werden muss, um die Kommentar-Benachrichtigungen ausdrücklich zu bestätigen. Wir empfehlen weiter, bei der Kommentarmöglichkeit die Datenschutzerklärung für das Online-Angebot zu verlinken. Werden Avatare von Kommentierenden angezeigt?*janeinDer Dienst Gravatar – die Bezeichnung steht für Globally Recognized Avatar – von Automattic ermöglicht, dass die Avatare von Besuchern, die einen Kommentar veröffentlicht haben, angezeigt werden. Ein Avatar ist in diesem Fall ein Nutzer-Bildchen. Ein solches Bildchen wird angezeigt, wenn der kommentierende Besucher die verwendete E-Mail-Adresse bei Gravatar hinterlegt hat. Wir empfehlen, einen Auftragsverarbeitungsvertrag beziehungsweise ein Data Processing Agreement mit der Anbieterin Automattic abzuschliessen. Werden ein Newsletter oder vergleichbare Mitteilungen versendet?*janeinViele Unternehmen und sonstige Verantwortliche versenden Newsletter oder vergleichbare Mitteilungen. Es handelt sich normalerweise um eine Form von Marketing beziehungsweise Werbung. E-Mail ist der häufigste Kommunikationskanal, aber es können auch andere Kommunikationskanäle wie beispielsweise Instant Messaging oder SMS verwendet werden. Solche Mitteilungen können selbst oder über spezialisierte Dienstleister versendet werden.Wir gehen für die erstellte Datenschutzerklärung davon aus, dass beim Versand von Mitteilungen eine Erfolgsmessung erfolgt, das heisst, es wird nach Möglichkeit gemessen, ob eine Mitteilung geöffnet wird und welche Weblinks dabei angeklickt werden.Müssen Newsletter-Anmeldungen mit «Double Opt-in» bestätigt werden?*janein«Double Opt-in» bedeutet, dass Personen, die sich für einen Newsletter oder sonstige Mitteilungen mit Marketing- beziehungsweise Werbe-Charakter anmelden, die Anmeldung ausdrücklich bestätigen müssen. Bei einem E-Mail-Newsletter geht eine Bestätigungs-E-Mail an die E-Mail-Adresse, die für die Newsletter-Anmeldung verwendet wurde. Die Bestätigungs-E-Mail enthält einen Weblink, der angeklickt werden muss, damit die jeweilige Person den Newsletter erhält.Wir empfehlen, Newsletter-Anmeldungen aus Beweisgründen immer mit «Double Opt-in» bestätigen zu lassen.Wir gehen für die erstellte Datenschutzerklärung davon aus, dass «Double Opt-in» verwendet wird, sofern die Verwendung einer E-Mail-Adresse oder sonstigen Kontaktadresse nicht aus anderen rechtlichen Gründen zulässig ist. Wir raten davon ab, sich auf solche Ausnahmen zu berufen.Bist Du sicher, dass Newsletter-Anmeldungen nicht mit «Double Opt-in» bestätigt werden sollen?Wir empfehlen, Newsletter-Anmeldungen immer mit «Double Opt-in» bestätigen zu lassen. Nur mit «Double Opt-in» lässt sich beweisen, wann für welche E-Mail-Adresse oder sonstige Kontaktadresse die Anmeldung durch eine Person erfolgt ist, welche zu diesem Zeitpunkt die Kontaktadresse kontrollierte.Werden Transaktions-E-Mails oder vergleichbare Mitteilungen versendet?*janeinViele Anbieterinnen und Anbieter von Online-Angeboten versenden Transaktions-E-Mails oder vergleichbare Mitteilungen. Es handelt sich um Mitteilungen, die auf Grundlage von Nutzer-seitigen Aktionen versendet werden. Beispiele sind E-Mails mit persönlichen Benachrichtigungen, «Double Opt-in»-Bestätigungen, E-Commerce-Mitteilungen wie Bestellbestätigungen und Rechnungen oder E-Mails für das Zurücksetzen von Passwörtern.Wir gehen für die erstellte Datenschutzerklärung davon aus, dass beim Versand von Mitteilungen eine Erfolgsmessung erfolgt, das heisst, es wird nach Möglichkeit gemessen, ob eine Mitteilung geöffnet wird und welche Weblinks dabei angeklickt werden. Wird ein Dienstleister für den Versand von Mitteilungen genutzt?*janeinFür den Versand und die Verwaltung von Benachrichtigungen und Mitteilungen wie E-Mail-Newsletter oder Transaktions-E-Mails werden häufig spezialisierte Dienstleister verwendet. Solche Dienstleister sind beispielsweise Amazon Simple Email Service (SES), Brevo, CleverReach, Mailchimp, Mailjet, MailPoet und SendGrid.Welcher Dienstleister wird genutzt?* ActiveCampaign Brevo Campaign Monitor CleverReach Mailchimp Mailjet MailPoet Postmark Rapidmail SendGrid Sonstiger Dienstleister Bitte wähle, welcher Dienstleister genutzt wird. Es kann sein, dass mehrere Dienstleister genutzt werden.Wir empfehlen, einen Auftragsverarbeitungsvertrag beziehungsweise ein Data Processing Agreement mit solchen Dienstleistern abzuschliessen.Welcher sonstige Dienstleister wird genutzt?* Amazon Simple Email Service (SES) AWeber Braze Buttondown Charles Clever Elements ClickDimensions ClickSend ConvertKit customer.io Friendly Automate GetResponse Klaviyo KlickTipp Mad Mimi Mailgun MailerLite MAILINGWORK mailXpert Manychat Moosend novu Sinch Engage Swiss Newsletter Twilio Sonstiger Dienstleister Bitte wähle, welcher sonstige Dienstleister genutzt wird. Es kann sein, dass mehrere Dienstleister genutzt werden.Wir empfehlen, einen Auftragsverarbeitungsvertrag beziehungsweise ein Data Processing Agreement mit solchen Dienstleistern abzuschliessen.Der genutzte Dienstleister steht momentan nicht zur Auswahl. Keine Sorge, das ist kein Problem!Wir gewährleisten die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen in den erstellten Datenschutzerklärungen.Mit Angaben zu ausgewählten Dienstleistern verbessern wir im Einzelfall die Transparenz. Das gilt insbesondere bei einem besonders beliebten Dienstleister oder bei einem Dienstleister mit einem besonders vielseitigen Funktionsumfang. Es ist aber datenschutzrechtlich nicht erforderlich, jeden genutzten Dienstleister ausdrücklich in einer Datenschutzerklärung zu nennen.Wenn Du uns eine Rückmeldung gibst, können wir den genutzten Dienstleister prüfen und allenfalls in Zukunft berücksichtigen. Wird ein Dienst verwendet, um Kartenmaterial einzubinden?*janeinViele Websites binden Kartenmaterial mit Google Maps ein. Es gibt aber auch Alternativen wie map.search.ch oder OpenStreetMap (OSM).Welcher Dienst für Kartenmaterial wird verwendet?* Bing Maps (einschliesslich Bing Maps Platform) Google Maps (einschliesslich Google Maps Platform) HERE map.geo.admin.ch map.search.ch Mapbox MapTiler OpenStreetMap Outdooractive Sonstiger Kartendienst Bitte wähle, welcher Dienst verwendet wird. Du kannst mehr als einen Dienst auswählen.Der genutzte Dienst steht momentan nicht zur Auswahl. Keine Sorge, das ist kein Problem!Wir gewährleisten die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen in den erstellten Datenschutzerklärungen.Mit Angaben zu ausgewählten Diensten verbessern wir im Einzelfall die Transparenz. Das gilt insbesondere bei einem besonders beliebten Dienst oder bei einem Dienst mit einem besonders vielseitigen Funktionsumfang. Es ist aber datenschutzrechtlich nicht erforderlich, jeden genutzten Dienst ausdrücklich in einer Datenschutzerklärung zu nennen.Wenn Du uns eine Rückmeldung gibst, können wir den genutzten Dienst prüfen und allenfalls in Zukunft berücksichtigen. Wird ein Dienst genutzt, um digitale Inhalte einzubinden?*janeinViele Unternehmen und sonstige Verantwortliche nutzen Dienste von spezialisierten Dritten, um digitale Inhalte einzubinden. Beispiele für solche Inhalte sind Podcasts mit Podigee, Musik mit Spotify und Videos mit YouTube.Welcher Dienst für digitale Inhalte wird genutzt?* Captivate Cloudflare Stream Kaltura MediaSpace Libsyn Loom nanoo.tv Podigee SoundCloud Spotify Vimeo Wistia YouTube Zakeke Sonstiger Dienst für Medien Bitte wähle, welcher Dienst genutzt wird. Du kannst mehr als einen Dienst auswählen. class='note'>Wir empfehlen zu prüfen, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bzw. ein Data Processing Agreement (DPA) abgeschlossen werden muss.Der genutzte Dienst steht momentan nicht zur Auswahl. Keine Sorge, das ist kein Problem!Wir gewährleisten die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen in den erstellten Datenschutzerklärungen.Mit Angaben zu ausgewählten Diensten verbessern wir im Einzelfall die Transparenz. Das gilt insbesondere bei einem besonders beliebten Dienst oder bei einem Dienst mit einem besonders vielseitigen Funktionsumfang. Es ist aber datenschutzrechtlich nicht erforderlich, jeden genutzten Dienst ausdrücklich in einer Datenschutzerklärung zu nennen.Wenn Du uns eine Rückmeldung gibst, können wir den genutzten Dienst prüfen und allenfalls in Zukunft berücksichtigen. Wird ein Dienst verwendet, um Dokumente oder Präsentationen einzubinden?*janeinEinige Websites binden Dokumente oder Präsentationen mit Hilfe von Drittdiensten ein.Welcher Dienst für Dokumente oder Präsentationen wird verwendet?* Canva Google Docs Issuu Microsoft 365 Microsoft Sway SlideShare Yumpu Sonstiger Dienst für Dokumente oder Präsentationen Bitte wähle, welcher Dienst verwendet wird. Du kannst mehr als einen Dienst auswählen.Der genutzte Dienst steht momentan nicht zur Auswahl. Keine Sorge, das ist kein Problem!Wir gewährleisten die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen in den erstellten Datenschutzerklärungen.Mit Angaben zu ausgewählten Diensten verbessern wir im Einzelfall die Transparenz. Das gilt insbesondere bei einem besonders beliebten Dienst oder bei einem Dienst mit einem besonders vielseitigen Funktionsumfang. Es ist aber datenschutzrechtlich nicht erforderlich, jeden genutzten Dienst ausdrücklich in einer Datenschutzerklärung zu nennen.Wenn Du uns eine Rückmeldung gibst, können wir den genutzten Dienst prüfen und allenfalls in Zukunft berücksichtigen. Werden Schriftarten oder Icons, Logos und Symbole eingebunden?*janeinViele Betreiberinnen und Betreiber von Websites binden Schriftarten oder Icons, Logos und Symbole ein, insbesondere um besondere Schriftarten verwenden zu können.Wird ein Dienst genutzt, um Schriftarten oder Icons, Logos und Symbole einzubinden?*janeinSchriftarten oder Icons, Logos und Symbole können über einen Dienst von Dritten oder lokal gespeichert eingebunden werden. Ein beliebter Drittdienst um Schriftarten einzubinden, ist Google Fonts. Bei vielen Schriftarten können Betreiberinnen und Betreiber von Websites wählen, ob sie Schriftarten über einen Dienst oder lokal gespeichert einbinden möchten.Wir empfehlen, Schriftarten lokal gespeichert einzubinden, sofern die entsprechenden Lizenzbedingungen ein lokales Speichern erlauben.Welcher Dienst für Schriftarten oder Icons, Logos und Symbole wird genutzt?* Adobe Fonts Font Awesome Fonts by Hoefler&Co. (typography.com) fonts.com (auch fonts.net) Fontstand Google Fonts IcoMoon Linearicons Linotype (von Monotype) MyFonts WE LOVE ICON FONTS Sonstiger Dienst für Schriftarten Bitte wähle, welcher Dienst von Dritten genutzt wird. Du kannst mehr als einen Dienst auswählen.Hast Du gewusst, dass für Schriftarten, die mit Google Fonts eingebunden werden können, normalerweise auch das lokale Speichern zulässig ist?Mit Schriftarten, die lokal gespeichert eingebunden werden, kannst Du Deine datenschutzrechtlichen Risiken erheblich reduzieren.Der genutzte Dienst steht momentan nicht zur Auswahl. Keine Sorge, das ist kein Problem!Wir gewährleisten die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen in den erstellten Datenschutzerklärungen.Mit Angaben zu ausgewählten Diensten verbessern wir im Einzelfall die Transparenz. Das gilt insbesondere bei einem besonders beliebten Dienst oder bei einem Dienst mit einem besonders vielseitigen Funktionsumfang. Es ist aber datenschutzrechtlich nicht erforderlich, jeden genutzten Dienst ausdrücklich in einer Datenschutzerklärung zu nennen.Wenn Du uns eine Rückmeldung gibst, können wir den genutzten Dienst prüfen und allenfalls in Zukunft berücksichtigen. Besteht eine Präsenz auf einer Social Media-Plattform oder einer sonstigen Online-Plattform?*janeinViele Unternehmen und andere Verantwortliche sind auf einer Social Media-Plattform oder einer sonstigen Online-Plattform präsent. Bekannte Social Media-Plattformen sind Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok, X und YouTube.Wir empfehlen, die Frage im Zweifelsfall mit Ja zu beantworten.Besteht eine Facebook-Seite?*janeinFacebook-Seiten ermöglichen Marken und Unternehmen wie auch Behörden, Communities und Personen des öffentlichen Lebens eine Präsenz bei Facebook. Das persönliche Facebook-Profil einer einzelnen Privatperson gilt nicht als Facebook-Seite. Werden Social Media-Funktionen oder Social Media-Inhalte eingebunden?*janeinDie meisten Social Media-Plattformen ermöglichen, Funktionen und Inhalte der einzelnen Plattformen in Websites einzubinden. Beispiele sind Instagram-Beiträge oder Buttons für Funktionen wie «Gefällt mir» und «Teilen». Mit dem Einbinden solcher Funktionen und / oder Inhalte liefern Verantwortliche den Social Media-Plattformen Daten über die Besucherinnen und Besucher ihrer Website, was datenschutzrechtlich problematisch sein kann.Social Media-Funktionen wie «Gefällt mir» und «Teilen» stehen inzwischen standardmässig in Apps und mobilen Browsern zur Verfügung. Wir empfehlen, auf die Einbindung von Social Media-Funktionen zu verzichten.Welche Social Media-Funktionen oder Social Media-Inhalte werden eingebunden?* AddToAny Facebook Instagram Juicer Social LinkedIn Pinterest ShareThis TikTok X für Websites XING Sonstige Funktionen oder Inhalte Bitte wähle, von welchen Social Media-Plattformen Funktionen und / oder Inhalte eingebunden werden. Du kannst mehr als eine Plattform auswählen.Die eingebundenen Social Media-Funktionen oder Social Media-Inhalte stehen momentan nicht zur Auswahl. Keine Sorge, das ist kein Problem!Wir gewährleisten die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen in den erstellten Datenschutzerklärungen.Mit Angaben zu ausgewählten Funktionen und Inhalten verbessern wir im Einzelfall die Transparenz. Das gilt insbesondere bei besonders vielseitigen Funktionen oder bei besonders beliebten Inhalten. Es ist aber datenschutzrechtlich nicht erforderlich, alle eingebundenen Funktionen und Inhalte ausdrücklich in einer Datenschutzerklärung zu nennen.Wenn Du uns eine Rückmeldung gibst, können wir die eingebundenen Funktionen oder Inhalte prüfen und allenfalls in Zukunft berücksichtigen. Wird ein Web-App- oder Website-Baukasten verwendet?*janeinFür viele Web-Apps, Websites und sonstige Online-Angebote wird ein Baukasten verwendet. Beispiele sind CMSBOX, Jimdo und Wix.Welcher Web-App- oder Website-Baukasten wird verwendet?* Bubble Canva Website Builder CMSBOX Jimdo Leadpages Pixieset Showit Squarespace webflow Webnode WebSite X5 weebly Wix WordPress.com Zyro Sonstiger Website-Baukasten Bitte wähle, welcher Baukasten verwendet wird. Du kannst mehr als einen Baukasten auswählen.Der genutzte Baukasten steht momentan nicht zur Auswahl. Keine Sorge, das ist kein Problem!Wir gewährleisten die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen in den erstellten Datenschutzerklärungen.Mit Angaben zu ausgewählten Baukästen verbessern wir im Einzelfall die Transparenz. Das gilt insbesondere bei einem besonders beliebten Baukasten oder bei einem Baukasten mit einem besonders vielseitigen Funktionsumfang. Es ist aber datenschutzrechtlich nicht erforderlich, jeden genutzten Baukasten ausdrücklich in einer Datenschutzerklärung zu nennen.Wenn Du uns eine Rückmeldung gibst, können wir den genutzten Baukasten prüfen und allenfalls in Zukunft berücksichtigen. Wird ein Hosting-Provider genutzt?*janeinViele Websites und sonstige Online-Angebote werden bei einem darauf spezialisierten Anbieter gehostet. Beispiele für Hosting-Provider in der Schweiz sind Cyon, Hostpoint und Infomaniak.Welcher Hosting-Provider wird genutzt?* ALL-INKL.COM Cyon Hetzner Hostpoint Infomaniak METANET Mittwald Novatrend STRATO WPEngine Sonstiger Hosting-Provider Bitte wähle, welcher Provider genutzt wird. Du kannst mehr als einen Provider auswählen.Mit einem solchen Provider muss üblicherweise ein Auftragsverarbeitungsvertrag beziehungsweise ein Data Processing Agreement abgeschlossen werden.Welcher sonstige Hosting-Provider wird genutzt?* comotive Cloudways exigo Green Hostfactory Hostinger Hoststar hosttech inware iWay MTF NetZone Nine Internet Solutions one.com Ops One oriented.net Raidboxes ServerBase swipe Swizzonic Timme Hosting webgo WEBLAND.CH Sonstiger Hosting-Provider Bitte wähle, welcher sonstige Provider genutzt wird. Du kannst mehr als einen Provider auswählen.Mit einem solchen Provider muss üblicherweise ein Auftragsverarbeitungsvertrag beziehungsweise ein Data Processing Agreement abgeschlossen werden.Der genutzte Provider steht momentan nicht zur Auswahl. Keine Sorge, das ist kein Problem!Wir gewährleisten die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen in den erstellten Datenschutzerklärungen.Mit Angaben zu ausgewählten Providern verbessern wir im Einzelfall die Transparenz. Das gilt insbesondere bei einem besonders beliebten Provider oder bei einem Provider mit einem besonders vielseitigen Funktionsumfang. Es ist aber datenschutzrechtlich nicht erforderlich, jeden genutzten Provider ausdrücklich in einer Datenschutzerklärung zu nennen.Wenn Du uns eine Rückmeldung gibst, können wir den genutzten Provider prüfen und allenfalls in Zukunft berücksichtigen. Wird ein Dienst für digitale Infrastruktur genutzt?*janeinFür die digitale Infrastruktur vieler Websites und sonstiger Online-Angebote werden spezialisierte Dienste genutzt, beispielsweise für Speicherplatz, um Inhalte ablegen zu können, oder für die schnellere Auslieferung solcher Inhalte mit einem Content Delivery Network (CDN). Beispiele sind Amazon Web Services (AWS) und Cloudflare.Welcher Dienst für digitale Infrastruktur wird genutzt?* Amazon Web Services (AWS) Amazon CloudFront bunny.net Cloudflare cloudscale.ch Code Enigma DigitalOcean Equinix Exoscale Fastly Google Cloud einschliesslich Google Cloud Platform (GCP) Hetzner (auch Hetzner Cloud) jsDelivr Microsoft Azure Netlify Nine Internet Solutions Vercel (ehemals ZEIT) Sonstiger Dienst für digitale Infrastruktur Bitte wähle, welcher Dienst genutzt wird. Du kannst mehr als einen Dienst auswählen.Der genutzte Dienst steht momentan nicht zur Auswahl. Keine Sorge, das ist kein Problem!Wir gewährleisten die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen in den erstellten Datenschutzerklärungen.Mit Angaben zu ausgewählten Diensten verbessern wir im Einzelfall die Transparenz. Das gilt insbesondere bei einem besonders beliebten Dienst oder bei einem Dienst mit einem besonders vielseitigen Funktionsumfang. Es ist aber datenschutzrechtlich nicht erforderlich, jeden genutzten Dienst ausdrücklich in einer Datenschutzerklärung zu nennen.Wenn Du uns eine Rückmeldung gibst, können wir den genutzten Dienst prüfen und allenfalls in Zukunft berücksichtigen. Wird eine Plattform für die Automatisierung und Integration von Apps und Diensten verwendet?*janeinBestehende Apps und Dienste von Dritten können über darauf spezialisierte Plattformen integriert und verbunden werden. Solche Plattformen ermöglichen ausserdem, Abläufe und Tätigkeiten mit Apps und Diensten von Dritten zu automatisieren. Die vermutlich bekannteste Plattform für Automatisierung und Integration ist Zapier. Man spricht auch von «No-Code»-Plattformen.Welche Plattform für Automatisierung und Integration wird verwendet?* IFTTT Make (ehemals Integromat) Microsoft Power Automate (einschliesslich Microsoft Power Platform) n8n Pipedream Zapier Sonstige Plattform Bitte wähle, welche Plattform verwendet wird. Du kannst mehr als eine Plattform auswählen.Die genutzte Plattform steht momentan nicht zur Auswahl. Keine Sorge, das ist kein Problem!Wir gewährleisten die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen in den erstellten Datenschutzerklärungen.Mit Angaben zu ausgewählten Plattformen verbessern wir im Einzelfall die Transparenz. Das gilt insbesondere bei einer besonders beliebten Plattform oder bei einer Plattform mit einem besonders vielseitigen Funktionsumfang. Es ist aber datenschutzrechtlich nicht erforderlich, jede genutzte Plattform ausdrücklich in einer Datenschutzerklärung zu nennen.Wenn Du uns eine Rückmeldung gibst, können wir die genutzte Plattform prüfen und allenfalls in Zukunft berücksichtigen. Wird ein Dienst oder eine Erweiterung für die Optimierung von Bildern verwendet?*janeinViele Websites nutzen einen Drittdienst oder eine Erweiterung, um Bilder optimieren und allenfalls auch speichern zu lassen. Im Ergebnis beanspruchen die Bilder weniger Speicherplatz und können schneller ausgeliefert werden.Welcher Dienst oder welche Erweiterung für die Optimierung von Bildern wird verwendet?* EWWW Image Optimizer Imagify Optimus ShortPixel Sirv Smush TinyPNG Sonstiger Dienst für Bild-Optimierung Bitte wähle, welcher Dienst oder welche Erweiterung verwendet wird. Du kannst mehr als einen Dienst auswählen.Der genutzte Dienst oder die genutzte Erweiterung steht momentan nicht zur Auswahl. Keine Sorge, das ist kein Problem!Wir gewährleisten die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen in den erstellten Datenschutzerklärungen.Mit Angaben zu ausgewählten Diensten und Erweiterungen verbessern wir im Einzelfall die Transparenz. Das gilt insbesondere bei einem besonders beliebten Dienst oder bei einer Erweiterung mit einem besonders vielseitigen Funktionsumfang. Es ist aber datenschutzrechtlich nicht erforderlich, jeden genutzten Dienst und jede genutzte Erweiterung ausdrücklich in einer Datenschutzerklärung zu nennen.Wenn Du uns eine Rückmeldung gibst, können wir den genutzten Dienst oder die genutzte Erweiterung prüfen und allenfalls in Zukunft berücksichtigen. Wird ein Dienst oder eine Erweiterung für Spamschutz genutzt?*janeinBitte wähle, ob ein Dienst oder eine Erweiterung für Spamschutz genutzt wird.Viele Verantwortliche versuchen, ihre Website oder sonstige Online-Präsenz mit einem Dienst oder einer Erweiterung vor Spam zu schützen. Häufig wird ein CAPTCHA verwendet, um zu versuchen, zwischen erwünschten Inhalten von Menschen sowie unerwünschten Inhalten von Bots und Spam zu unterscheiden.Welcher Dienst oder welche Erweiterung für Spamschutz wird genutzt?* Akismet Antispam Bee Botpoison CleanTalk Cloudflare Turnstile Friendly Captcha Google reCAPTCHA Gravity Forms Zero Spam hCaptcha WP Armour Sonstiger Dienst oder sonstige Erweiterung für Spamschutz Bitte wähle, welcher Dienst oder welche Erweiterung genutzt wird. Es kann sein, dass mehr als ein Dienst oder mehr als eine Erweiterung genutzt wird.Sofern Du den genutzten Dienst oder die genutzte Erweiterung nicht findest, wählst Du bitte, dass ein sonstiger Dienst oder eine sonstige Erweiterung genutzt wird.Der genutzte Dienst oder die genutzte Erweiterung steht momentan nicht zur Auswahl. Keine Sorge, das ist kein Problem!Wir gewährleisten die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen in den erstellten Datenschutzerklärungen.Mit Angaben zu ausgewählten Diensten und Erweiterungen verbessern wir im Einzelfall die Transparenz. Das gilt insbesondere bei einem besonders beliebten Dienst oder bei einer Erweiterung mit einem besonders vielseitigen Funktionsumfang. Es ist aber datenschutzrechtlich nicht erforderlich, jeden genutzten Dienst oder jede genutzte Erweiterung ausdrücklich in einer Datenschutzerklärung zu nennen.Wenn Du uns eine Rückmeldung gibst, können wir den genutzten Dienst oder die genutzte Erweiterung prüfen und allenfalls in Zukunft berücksichtigen. Werden Dienste oder Programme für Analytics und Tracking verwendet?*janeinViele Websites verwenden Dienste oder Programme für Analytics und Tracking, das heisst Dienste oder Programme für die Erfolgs- und Reichweitenmessung. Beispiele für Dienste sind die Google Marketing Platform (einschliesslich Google Analytics), Hotjar und Matomo Cloud, Beispiele für Programme sind AWStats und Matomo (ehemals Piwik). Solche Dienste können auch mit dem Google Tag Manager eingebunden werden.Welche Dienste oder Programme für Analytics und Tracking werden verwendet?* AWStats Friendly Analytics fusedeck Google Marketing Platform (einschliesslich Google Analytics) Google Tag Manager Hotjar Jetpack Stats (Jetpack) Matomo Plausible Analytics Piwik PRO Sonstiger Dienst für Analytics und Tracking Bitte wähle, welche Dienste oder Programme verwendet werden. Du kannst mehrere Dienste oder Programme auswählen.Wir empfehlen, bei Diensten einen Auftragsverarbeitungsvertrag beziehungsweise ein Data Processing Agreement abzuschliessen. Es kann erforderlich sein, die Einwilligung der betroffenen Personen einzuholen.Welche sonstigen Dienste oder Programme für Analytics und Tracking werden verwendet?* Clarity etracker Fathom Analytics Fospha GoAccess Leadfeeder Logaholic Mouseflow nilly ProLitteris Simple Analytics Siteimprove Analytics Statify VWO Sonstiger Dienst für Analytics und Tracking Bitte wähle, welche sonstigen Dienste oder Programme verwendet werden. Du kannst mehrere Dienste oder Programme auswählen.Wir empfehlen, bei Diensten einen Auftragsverarbeitungsvertrag beziehungsweise ein Data Processing Agreement abzuschliessen. Es kann erforderlich sein, die Einwilligung der betroffenen Personen einzuholen.Der genutzte Dienst oder das genutzte Programm steht momentan nicht zur Auswahl. Keine Sorge, das ist kein Problem!Wir gewährleisten die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen in den erstellten Datenschutzerklärungen.Mit Angaben zu ausgewählten Diensten und Programmen verbessern wir im Einzelfall die Transparenz. Das gilt insbesondere bei einem besonders beliebten Dienst oder bei einem Programm mit einem besonders vielseitigen Funktionsumfang. Es ist aber datenschutzrechtlich nicht erforderlich, jeden genutzten Dienst und jedes genutzte Programm ausdrücklich in einer Datenschutzerklärung zu nennen.Wenn Du uns eine Rückmeldung gibst, können wir den genutzten Dienst oder das genutzte Programm prüfen und allenfalls in Zukunft berücksichtigen. Wird die Google Marketing Platform mit «anonymisierten» IP-Adressen verwendet?*janeinDie Google Marketing Platform (einschliesslich Google Analytics) kann mit «anonymisierten» Internet Protocol (IP)-Adressen verwendet werden. Dafür werden die IP-Adressen gekürzt und dadurch pseudonymisiert, was Google als «Anonymisierung» bezeichnet. Wir empfehlen, die Google Marketing Platform immer mit pseudonymisierten IP-Adressen zu verwenden. Für die Datenschutzerklärung gehen wir unabhängig von der Anonymisierung davon aus, dass eine geräteübergreifende Reichweitenmessung erfolgt.Wir empfehlen, die Google Marketing Platform (einschliesslich Google Analytics) mit «anonymisierten» bzw. pseudonymisierten Internet Protocol (IP)-Adressen zu verwenden. Der Verzicht auf die «Anonymisierung» der IP-Adressen kann eine Datenschutzverletzung darstellen. Mit der «Anonymisierung» halten Sie in Bezug auf die IP-Adressen den datenschutzrechtlichen Grundsatz der Datensparsamkeit beziehungsweise Verhältnismässigkeit ein.Werden Google-Signale (Google Signals) verwendet?*janeinDie Google Marketing Platform (einschliesslich Google Analytics) kann mit Google-Signalen (Google Signals) erweitert werden. Wenn Google-Signale aktiviert sind, werden auch aggregierte Daten von Google-Nutzern, die personalisierte Anzeigen aktiviert haben, für die Google Marketing Platform verwendet. Wir empfehlen unabhängig davon, einen Auftragsverarbeitungsvertrag beziehungsweise ein Data Processing Agreement mit Google abzuschliessen.n Wird Matomo (ehemals Piwik) selbst gehostet oder wird Matomo Cloud verwendet?*Matomo selbst gehostetMatomo CloudHäufig wird die freie Software Matomo (ehemals Piwik) verwendet, um die Reichweitenmessung durchzuführen. Matomo kann selbst gehostet oder als Matomo Cloud verwendet werden. Matomo ermöglicht datenschutzfreundliche Einstellungen. Wir empfehlen, die Datenschutzerklärung mit der «Opt-out»-Möglichkeit von Matomo zu ergänzen.Wird Matomo (ehemals Piwik) mit anonymisierten IP-Adressen verwendet?*janeinMatomo ermöglicht datenschutzfreundliche Einstellungen. Dazu gehört die Anonymisierung von Internet Protocol (IP)-Adressen. Wir empfehlen, Matomo immer mit anonymisierten IP-Adressen zu verwenden.Wir empfehlen, Matomo mit anonymisierten Internet Protocol (IP)-Adressen zu verwenden. Der Verzicht auf die Anonymisierung der IP-Adressen kann eine Datenschutzverletzung darstellen. Mit der Anonymisierung halten Sie in Bezug auf die IP-Adressen den datenschutzrechtlichen Grundsatz der Datensparsamkeit beziehungsweise Verhältnismässigkeit ein. Soll eine fusedeck-spezifische Datenschutzerklärung verlinkt werden?*janeinDie cptr AG, die Anbieterin von fusedeck, veröffentlicht für Websites, die fusedeck verwenden, normalerweise eine fusedeck-spezifische Datenschutzerklärung. Diese fusedeck-spezifische Datenschutzerklärung kann verlinkt werden, um die Transparenz für die betroffenen Personen zu erhöhen.Wir empfehlen, bei der cptr AG nach einer solchen Datenschutzerklärung zu fragen, sofern die fusedeck verwendet wird, aber noch keine solche Datenschutzerklärung bekannt ist.Wie lautet die ID der fusedeck-spezifischen Datenschutzerklärung?*Die cptr AG, die Anbieterin von fusedeck, veröffentlicht fusedeck-spezifische Datenschutzerklärungen unter einer Internet-Adresse (URL), die üblicherweise am Schluss die ID der Datenschutzerklärung enthält. Im fiktiven Beispiel https://privacy.fusedeck.net/de/abc12defGH ist der fett markierte Teil der URL die ID. Werden Dienste für Werbung verwendet?*janeinViele Websites verwenden Dienste, um gezielt Werbung bei Dritten wie beispielsweise Social Media-Plattformen und Suchmaschinen anzeigen zu lassen. Beispiele sind insbesondere Google Ads, LinkedIn Ads und Meta Ads (bei Facebook und Instagram, auch mit dem Meta-Pixel).Welche Dienste für Werbung werden verwendet?* Criteo Google Ads LinkedIn Ads Meta Ads Microsoft Advertising (ehemals Bings Ads) Pinterest Ads Reddit Ads Snapchat Ads TikTok Ads X Ads Sonstiger Dienst für Werbung Bitte wähle, welche Dienste verwendet werden. Du kannst mehrere Dienste auswählen.Wir empfehlen, einen Auftragsverarbeitungsvertrag beziehungsweise ein Data Processing Agreement mit solchen Diensten abzuschliessen.Wir gehen für die Datenschutzerklärung davon aus, dass Conversion Tracking sowie Remarketing und Targeting verwendet werden. Es kann erforderlich sein kann, die Einwilligung der betroffenen Personen einzuholen.Der genutzte Dienst steht momentan nicht zur Auswahl. Keine Sorge, das ist kein Problem!Wir gewährleisten die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen in den erstellten Datenschutzerklärungen.Mit Angaben zu ausgewählten Diensten verbessern wir im Einzelfall die Transparenz. Das gilt insbesondere bei einem besonders beliebten Dienst oder bei einem Dienst mit einem besonders vielseitigen Funktionsumfang. Es ist aber datenschutzrechtlich nicht erforderlich, jeden genutzten Dienst ausdrücklich in einer Datenschutzerklärung zu nennen.Wenn Du uns eine Rückmeldung gibst, können wir den genutzten Dienst prüfen und allenfalls in Zukunft berücksichtigen. Wird die Website genutzt, um direkte Einnahmen zu erzielen?*janeinViele Websites werden genutzt, um direkte Einnahmen zu erzielen (E-Commerce). Im Vordergrund stehen das Angebot von kostenpflichtigen Dienstleistungen und Waren (Onlineshop) sowie die Anzeige von Werbung für Dritte. Hingegen dienen Websites, die lediglich über Dienstleistungen und Waren informieren, ohne diese anzubieten, nicht der Erzielung von direkten Einnahmen. Es genügt, wenn versucht wird, Einnahmen zu erzielen. Ob der Versuch erfolgreich ist, spielt datenschutzrechtlich gesehen keine Rolle.Umfasst die Website einen Onlineshop?*janeinMit einem Onlineshop werden kostenpflichtige Dienstleistungen und Waren angeboten. Die Kunden können aus den Angeboten auswählen und diese gegen Bezahlung abonnieren oder bestellen. Wir gehen davon aus, dass eine Website mit einem Onlineshop ein Impressum unter anderem mit Kontaktmöglichkeiten veröffentlichen muss (Impressumspflicht). Wird eine E-Commerce- oder Onlineshop-Plattform genutzt?*janeinViele Unternehmen und sonstige Verantwortliche nutzen eine E-Commerce- oder Onlineshop-Plattform, um Dienstleistungen, Inhalte und Waren online anbieten zu können, ohne Onlineshop-Software selbst betreiben zu müssen. Beispiele für solche Plattformen sind elopage und Shopify.Welche E-Commerce- oder Onlineshop-Plattform wird genutzt?* Adobe Commerce (ehemals Magento) Amazon Marketplace (Europa) COMPESO Concerto WebShop CopeCart Digistore24 elopage Ecwid Kajabi Peppershop Podia Shopify Shopware Snipcart ThriveCart TOMAS WHMCS Wix eCommerce WooCommerce Sonstige Plattform Bitte wähle, welche Plattform verwendet wird. Du kannst mehr als eine Plattform auswählen.Wir empfehlen, einen Auftragsverarbeitungsvertrag beziehungsweise ein Data Processing Agreement mit solchen Plattformen abzuschliessen.WooCommerce ist ein Plugin, mit dem die Blog-Software WordPress um Onlineshop-Funktionen ergänzt werden kann.WooCommerce ist hingegen keine E-Commerce-Plattform, die ermöglicht, Dienstleistungen, Inhalte und Waren online anbieten zu können, ohne Onlineshop-Software selbst betreiben zu müssen. Wir verzichten deshalb auf eine Erwähnung von WooCommerce als E-Commerce-Plattform in der erstellten Datenschutzerklärung.Die genutzte Plattform steht momentan nicht zur Auswahl. Keine Sorge, das ist kein Problem!Wir gewährleisten die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen in den erstellten Datenschutzerklärungen.Mit Angaben zu ausgewählten Plattformen verbessern wir im Einzelfall die Transparenz. Das gilt insbesondere bei einer besonders beliebten Plattform oder bei einer Plattform mit einem besonders vielseitigen Funktionsumfang. Es ist aber datenschutzrechtlich nicht erforderlich, jede genutzte Plattform ausdrücklich in einer Datenschutzerklärung zu nennen.Wenn Du uns eine Rückmeldung gibst, können wir die genutzte Plattform prüfen und allenfalls in Zukunft berücksichtigen. Wird Adobe Commerce (ehemals Magento) selbst gehostet oder wird das Cloud-Angebot von Adobe genutzt?*Adobe Commerce (ehemals Magento)Adobe Commerce CloudDie freie Software Magento wurde vor einiger Zeit von Adobe übernommen und wird seither als «Adobe Commerce» vermarktet. Die Nutzung ist «On-Premises», das heisst selbst gehostet, oder über das Cloud-Angebot von Adobe («Adobe Commerce Cloud») möglich.Adobe Commerce in der «On-Premises»-Variante, ehemals Magento, ist Software, die selbst gehostet wird.Die E-Commerce-Plattform oder Onlineshop-Software auf Grundlage von Magento wird selbst betrieben. Wir verzichten deshalb auf eine Erwähnung der «On-Premises»-Variante von Adobe Commerce in der erstellten Datenschutzerklärung. Wird Werbung von Dritten auf der Website angezeigt?*janeinMit Werbung von Dritten, die auf der eigenen Website angezeigt wird, können Einnahmen erzielt werden. Fast alle Websites zeigen solche Werbung von Dritten mit Hilfe von Google AdSense an, aber es gibt auch andere Möglichkeiten.Wie wird Werbung von Dritten auf der Website angezeigt? AdButler ADITION adserving Google AdSense Sonstige Möglichkeit für Werbung von Dritten Bitte wähle, wie Werbung auf der Website angezeigt wird. Es kann sein, dass mehr als eine Möglichkeit verwendet wird.Die genutzte Möglichkeit steht momentan nicht zur Auswahl. Keine Sorge, das ist kein Problem!Wir gewährleisten die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen in den erstellten Datenschutzerklärungen.Mit Angaben zu ausgewählten Möglichkeiten für Werbung von Dritten verbessern wir im Einzelfall die Transparenz. Das gilt insbesondere bei einer besonders beliebten Möglichkeit oder bei einer Möglichkeit mit einem besonders vielseitigen Funktionsumfang. Es ist aber datenschutzrechtlich nicht erforderlich, jede genutzte Möglichkeit ausdrücklich in einer Datenschutzerklärung zu nennen.Wenn Du uns eine Rückmeldung gibst, können wir die genutzte Möglichkeit prüfen und allenfalls in Zukunft berücksichtigen. Wird Google AdSense mit personalisierten Anzeigen verwendet?*janeinBitte wählen Sie, ob Google AdSense mit personalisierten Anzeigen verwendet wird oder nicht. Personalisierte Anzeigen werden jenen Google-Nutzerinnen und Google-Nutzern angezeigt, die personalisierte Anzeigen aktiviert haben. Ist auf der Website eine Anmeldung / Registrierung als Nutzer möglich?*janeinViele Websites ermöglichen eine Anmeldung oder Registrierung als Nutzer.Wir empfehlen jene Angaben, die für die Anmeldung oder Registrierung zwingend erforderlich sind, ausdrücklich zu kennzeichnen, zum Beispiel mit einem Sternchen. Normalerweise sind nur ein Nutzername und ein Passwort zwingend erforderlich. Auch eine E-Mail-Adresse kann zwingend erforderlich sein. Wir empfehlen weiter, bei der Anmeldung oder Registrierung die Datenschutzerklärung für das Online-Angebot zu verlinken.Für die Datenschutzerklärung gehen wir im Rahmen von vorhandenen Kontaktmöglichkeiten immer davon aus, dass die Möglichkeit für eine Anmeldung / Registrierung als Nutzer besteht.Kann die Anmeldung / Registrierung mittels Social-Login erfolgen?*janeinMit einem Social-Login können Nutzer für Ihre Anmeldung oder Registrierung ein bestehendes Nutzerkonto bei einer Social Media-Plattform wie beispielsweise Facebook verwenden. Ein Social-Login hat für Nutzer den Vorteil, dass sie kein weiteres Nutzerkonto einrichten und verwalten müssen. Wird ein Dienst für die Alters- oder Identitätsprüfung genutzt?*janeinViele Online-Dienste müssen die Identität oder zumindest das Alter ihrer Nutzerinnen und Nutzer prüfen. Dafür können Dienste wie beispielsweise IDnow genutzt werden.Wir empfehlen, sich auf gesetzlich oder vertraglich erforderliche Identitätsprüfungen zu beschränken.Welcher Dienst für die Alters- oder Identitätsprüfung wird genutzt?* IDnow Sonstiger Dienst für die Alters- oder Identitätsprüfung Bitte wähle, welcher Dienst genutzt wird.Der genutzte Dienst steht momentan nicht zur Auswahl. Keine Sorge, das ist kein Problem!Wir gewährleisten die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen in den erstellten Datenschutzerklärungen.Mit Angaben zu ausgewählten Diensten verbessern wir im Einzelfall die Transparenz. Das gilt insbesondere bei einem besonders beliebten Dienst oder bei einem Dienst mit einem besonders vielseitigen Funktionsumfang. Es ist aber datenschutzrechtlich nicht erforderlich, jeden genutzten Dienst ausdrücklich in einer Datenschutzerklärung zu nennen.Wenn Du uns eine Rückmeldung gibst, können wir den genutzten Dienst prüfen und allenfalls in Zukunft berücksichtigen. Wird ein Zahlungsdienstleister genutzt?*janeinViele Unternehmen und andere Verantwortliche nutzen spezialisierte Dienstleister, um Zahlungen ihrer Kundinnen und Kunden abwickeln zu können. Kundinnen und Kunden können auf diesem Weg kostenpflichtige Angebote mittels Kreditkarte oder anderen Zahlungsmitteln bezahlen. Beispiele aus der Schweiz sind Payrexx, TWINT und zahls.ch.Für Überweisungen – aufgrund von verschickten (digitalen) Rechnungen oder in Form von Vorauszahlungen – wird nicht zwingend ein Zahlungsdienstleister benötigt.Welcher Zahlungsdienstleister wird genutzt?* Apple Pay CembraPay Datatrans Klarna PayPal Payrexx PostFinance Stripe TWINT Worldline Sonstiger Zahlungsdienstleister Bitte wähle, welcher Dienstleister genutzt wird. Du kannst mehr als einen Dienstleister auswählen.Wir empfehlen zu prüfen, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag beziehungsweise ein Data Processing Agreement mit solchen Dienstleistern abgeschlossen werden muss.Welcher sonstige Zahlungsdienstleister wird genutzt?* Adyen Availabill Braintree Donorbox Mangopay Nexi Payyo POWERPAY RaiseNow Saferpay Shift4 (ehemals SecurionPay) Shopify Payments SumUp Triple-A wallee Wix Payments Worldpay zahls.ch Sonstiger Zahlungsdienstleister Bitte wähle, welcher sonstige Dienstleister genutzt wird. Du kannst mehr als einen Dienstleister auswählen.Wir empfehlen zu prüfen, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag beziehungsweise ein Data Processing Agreement mit solchen Dienstleistern abgeschlossen werden muss.Der genutzte Dienstleister steht momentan nicht zur Auswahl. Keine Sorge, das ist kein Problem!Wir gewährleisten die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen in den erstellten Datenschutzerklärungen.Mit Angaben zu ausgewählten Dienstleistern verbessern wir im Einzelfall die Transparenz. Das gilt insbesondere bei einem besonders beliebten Dienstleister oder bei einem Dienstleister mit einem besonders vielseitigen Funktionsumfang. Es ist aber datenschutzrechtlich nicht erforderlich, jeden genutzten Dienstleister ausdrücklich in einer Datenschutzerklärung zu nennen.Wenn Du uns eine Rückmeldung gibst, können wir den genutzten Dienstleister prüfen und allenfalls in Zukunft berücksichtigen. Wird Conversion-Optimization-Technologie verwendet?*janeinMit Conversion-Optimization-Technologie wird versucht, die Kommunikation mit bestehenden und potenziellen Kunden in einem Onlineshop oder auf einer sonstigen Website zu verbessern. Im Ergebnis sollen mehr Angebote abonniert oder bestellt werden. Ein schweizerisches Beispiel für eine solche Technologie ist Getback.Welche Conversion-Optimization-Technologie wird verwendet?* Getback Nosto Sonstige Technologie Bitte wähle, welche Technologie verwendet wird. Du kannst mehr als eine Technologie auswählen.Die genutzte Technologie steht momentan nicht zur Auswahl. Keine Sorge, das ist kein Problem!Wir gewährleisten die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen in den erstellten Datenschutzerklärungen.Mit Angaben zu ausgewählten Technologien verbessern wir im Einzelfall die Transparenz. Das gilt insbesondere bei einer besonders beliebten Technologie oder bei einer Technologie mit einem besonders vielseitigen Funktionsumfang. Es ist aber datenschutzrechtlich nicht erforderlich, jede genutzte Technologie ausdrücklich in einer Datenschutzerklärung zu nennen.Wenn Du uns eine Rückmeldung gibst, können wir die genutzte Technologie prüfen und allenfalls in Zukunft berücksichtigen. Erfolgt die Beteiligung an einem Partnerprogramm (Affiliate-Marketing)?*janeinBeim Affiliate-Marketing werden Hinweise und insbesondere Weblinks auf kostenpflichtige Angebote gefördert, häufig gegen Bezahlung mit einem Partnerprogramm. Es kann sich um eigene Angebote oder um Angebote von Dritten handeln. Internationale Beispiele sind Amazon PartnerNet, AWIN und Sovendus.An welchen Partnerprogrammen erfolgt eine Beteiligung?* Adtraction Amazon-Partnerprogramm (PartnerNet) AppSumo's Affiliate Program (einschliesslich Refer-a-Friend Program) AWIN Booking.com (Affiliate Partner Programm) Datenschutzpartner (Affiliate-Programm) Digistore24 (Affiliate-Netzwerk) eBay Partner Network (EPN) Sovendus (Schweiz) Thomann Premium Linkpartner-Programm Tradedoubler Sonstiges Partnerprogramm Bitte wähle, an welchen Partnerprogrammen eine Beteiligung erfolgt. Du kannst mehr als ein Partnerprogramm auswählen.Das genutzte Programm steht momentan nicht zur Auswahl. Keine Sorge, das ist kein Problem!Wir gewährleisten die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen in den erstellten Datenschutzerklärungen.Mit Angaben zu ausgewählten Programmen verbessern wir im Einzelfall die Transparenz. Das gilt insbesondere bei einem besonders beliebten Programm oder bei einem Programm mit einem besonders vielseitigen Funktionsumfang. Es ist aber datenschutzrechtlich nicht erforderlich, jedes genutzte Programm ausdrücklich in einer Datenschutzerklärung zu nennen.Wenn Du uns eine Rückmeldung gibst, können wir das genutzte Programm prüfen und allenfalls in Zukunft berücksichtigen. Besteht die Möglichkeit für Bewerbungen?*janeinViele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ermöglichen spontane Bewerbungen oder schreiben Stellen aus, auch über digitale Kommunikationskanäle wie beispielsweise ihre Website. Im Zweifelsfall empfehlen wir, die Frage mit ja zu beantworten, da Spontan-Bewerbungen immer denkbar sind.Ist ein Talentpool vorhanden?*janeinEinige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ermöglichen Bewerberinnen und Bewerbern, die im ersten Anlauf nicht erfolgreich sind, ihre Angaben im Hinblick auf künftige offene Stellen zu hinterlegen. Die Angaben können auch genutzt werden, um den Kontakt zu pflegen und über Neuigkeiten zu informieren. Wir empfehlen, Bewerberinnen und Bewerber nur mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung in einen Talentpool aufzunehmen. Wird ein Dienst für E-Rekrutierung genutzt?*janeinMit Diensten für E-Rekrutierung können Stellen ausgeschrieben sowie Bewerbungen ermöglicht und verwaltet werden. Es kann sein, dass mehr als ein Dienst verwendet wird. Wir empfehlen, einen Auftragsverarbeitungsvertrag beziehungsweise ein Data Processing Agreement mit den Anbietern solcher Dienste abzuschliessen.Welcher Dienst für E-Rekrutierung wird genutzt?* Abacus Human Resources Abacus Umantis Dualoo hunter jacando Jobiqo JOIN Ostendis PastaHR Recruitee softfactors Textkernel Workable Sonstiger Dienst Bitte wähle, welcher Dienst für E-Rekrutierung genutzt wird. Du kannst mehr als einen Dienst auswählen.Der genutzte Dienst steht momentan nicht zur Auswahl. Keine Sorge, das ist kein Problem!Wir gewährleisten die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen in den erstellten Datenschutzerklärungen.Mit Angaben zu ausgewählten Diensten verbessern wir im Einzelfall die Transparenz. Das gilt insbesondere bei einem besonders beliebten Dienst oder bei einem Dienst mit einem besonders vielseitigen Funktionsumfang. Es ist aber datenschutzrechtlich nicht erforderlich, jeden genutzten Dienst ausdrücklich in einer Datenschutzerklärung zu nennen.Wenn Du uns eine Rückmeldung gibst, können wir den genutzten Dienst prüfen und allenfalls in Zukunft berücksichtigen. Wird Videoüberwachung genutzt?*janeinVideoüberwachung wird häufig genutzt, um das Hausrecht zu wahren sowie Straftaten vorzubeugen und – wenn es trotzdem zu Straftaten kommt – Beweise sichern zu können. Wir gehen für die generierte Datenschutzerklärung davon aus, dass die Videoüberwachung insbesondere diesem Zweck dient.Bei Videoüberwachung muss die Information der betroffenen Personen gewährleistet werden. Wir gehen für die generierte Datenschutzerklärung davon aus, dass zweistufig informiert wird:Vor Ort wird mit einem Hinweisschild über die Videoüberwachung informiert. Alle weiteren Informationen über die Videoüberwachung finden sich in der allgemeinen, auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.Wie lange werden Aufnahmen aus der Videoüberwachung gespeichert?*Keine Speicherung24 Stunden48 Stunden96 Stunden120 StundenKeine Angabe in StundenAufnahmen aus Videoüberwachung dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie für den jeweiligen Zweck – üblicherweise für die Beweissicherung – erforderlich sind. Ansonsten müssen Aufnahmen gelöscht oder überschrieben werden.Wir gehen für die generierte Datenschutzerklärung davon aus, dass die Speicherfrist von der Erforderlichkeit der Beweissicherung abhängt.Bei Angabe einer Speicherfrist in Stunden weisen wir darauf hin, dass diese Speicherfrist «in der Regel» gilt. So ist beispielsweise denkbar, dass Aufnahmen aufgrund einer Ferienabwesenheit ausnahmsweise etwas länger gespeichert bleiben. Wenn die Aufnahmen grundsätzlich nicht gespeichert werden, weisen wir darauf hin, dass ausnahmsweise eine Speicherung möglich ist. Soll sich das Angebot auf der Website an Personen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einschliesslich Europäischer Union (EU) richten?*janeinGemeint sind Personen, die sich im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) aufhalten. Zum EWR zählen die Europäische Union (EU) sowie das Fürstentum Liechtenstein, Island und Norwegen. EU-Mitglieder sind beispielsweise Deutschland und Österreich.Es spielt keine Rolle, ob das Angebot kostenpflichtig oder kostenlos erfolgt. Das Angebot kann zum Beispiel kostenlose E-Books, Newsletter oder Whitepaper für Empfänger in Deutschland und anderswo im EWR umfassen. Die Absicht genügt, das heisst, es kommt nicht auf den Angebotserfolg an. Indizien sind beispielsweise der Versand an Personen im EWR, Werbung mit Ausrichtung auf Personen im EWR, die Nutzung von EWR-bezogenen Top-Level-Domains (TLD) wie .at, .de, .eu oder .li, die Erwähnung von Kundschaft im EWR oder die Verwendung von fremden Sprachen sowie Währungen.Soll das Verhalten von Personen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einschliesslich Europäischer Union (EU) beobachtet werden (Tracking)?*janeinGemeint sind Personen, die sich im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) aufhalten. Zum EWR zählen die Europäische Union (EU) sowie das Fürstentum Liechtenstein, Island und Norwegen. EU-Mitglieder sind beispielsweise Deutschland und Österreich. Wir empfehlen, die Frage im Zweifelsfall mit Ja zu beantworten.Verhaltensbeobachtung bedeutet, dass beabsichtigt ist, persönliche Vorlieben zu ermitteln oder mögliches Verhalten vorherzusagen. Auf Websites kommt insbesondere Tracking in Frage, zum Beispiel für personalisierte Werbung mit Google Ads oder für entsprechende Reichweitenmessung mit der Google Marketing Platform (einschliesslich Google Analytics). Auch die Verwendung von Cookies, Fingerprinting oder Geolokalisierung sowie die Durchführung von Umfragen kann zu einer Verhaltensbeobachtung führen. Wurde eine EU-Datenschutz-Vertretung benannt?*janeinVerantwortliche in der Schweiz, die teilweise der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterliegen, müssen in fast allen Fällen eine sogenannte Datenschutz-Vertretung in der Europäischen Union (EU) benennen.Die EU-Datenschutz-Vertretung dient betroffenen Personen und Behörden in der Europäischen Union (EU) und im übrigen Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) als zusätzliche Anlaufstelle für Anfragen im Zusammenhang mit der DSGVO.Der Sitz der EU-Datenschutz-Vertretung muss sich in einem EU-Mitgliedstaat mit betroffenen Personen, deren Daten bearbeitet werden, befinden. Aus schweizerischer Sicht steht normalerweise Deutschland als Mitgliedstaat im Vordergrund.Die EU-Datenschutz-Vertretung kann nicht gleichzeitig als Datenschutzbeauftragter oder Datenschutzberaterin tätig sein.Wir gehen davon aus, dass die Benennung einer Datenschutz-Vertretung in der Europäischen Union (EU) erforderlich ist.Wir empfehlen deshalb, sorgfältig zu prüfen, ob tatsächlich keine EU-Datenschutz-Vertretung benannt werden muss. Ansonsten besteht das Risiko, die Pflicht zur Benennung einer EU-Datenschutz-Vertretung gemäss Artikel 27 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verletzen.Wir ermöglichen mit unserer deutschen Tochtergesellschaft VGS Datenschutzpartner GmbH in Hamburg die einfache und kostengünstige Benennung einer EU-Datenschutz-Vertretung.Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir, im Zweifelsfall eine EU-Datenschutz-Vertretung zu benennen. Die erstellte Datenschutzerklärung kann während dem laufenden Abonnement jederzeit aktualisiert werden, um Angaben zu einer EU-Datenschutz-Vertretung zu ergänzen.Wurde die VGS Datenschutzpartner GmbH in Deutschland als EU-Datenschutz-Vertretung benannt?*janeinMit unserer deutschen Tochtergesellschaft VGS Datenschutzpartner GmbH in Hamburg ermöglichen wir die einfache und kostengünstige Benennung einer EU-Datenschutz-Vertretung.Wenn die Frage nach der Benennung der VGS Datenschutzpartner GmbH mit «ja» beantwortet wird, werden die aktuellen und passenden Angaben automatisch in die erstellte Datenschutzerklärung eingefügt.Die VGS Datenschutzpartner GmbH darf nur als Datenschutz-Vertretung in der Datenschutzerklärung genannt werden, wenn ein laufendes Abonnement für unsere EU-Datenschutz-Vertretung abgeschlossen wird oder bereits abgeschlossen wurde.Wie heisst die EU-Datenschutz-Vertretung?*Es muss veröffentlicht werden, wie die Datenschutz-Vertretung in der Europäischen Union (EU) heisst. Bitte geben Sie nur die Firma oder den Namen ein, zum Beispiel Muster GmbH oder Max Muster.Wo befindet sich der Sitz?*Es muss veröffentlicht werden, wo sich der Sitz der EU-Datenschutz-Vertretung befindet. Bitte geben Sie die entsprechende Postadresse mehrzeilig mit Strasse und Hausnummer, Postleitzahl und Ort sowie Land ein, zum Beispiel wie folgt:Mustergasse 523542 MusterortDeutschlandAnfragen von Aufsichtsbehörden, Gerichten und betroffenen Personen müssen unter dieser Postadresse zustellbar sein.Wie lautet die E-Mail-Adresse?* Es muss veröffentlicht werden, unter welcher E-Mail-Adresse die EU-Datenschutz-Vertretung erreichbar ist. Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein. Ist eine Datenschutzberaterin oder ein Datenschutzberater vorhanden?*janeinEine allfällige Datenschutzberaterin oder ein allfälliger Datenschutzberater muss in der Datenschutzerklärung genannt werden. «Datenschutzberaterin» bzw. «Datenschutzberater» ist die schweizerische Bezeichnung für die «Datenschutzbeauftragte» bzw. den «Datenschutzbeauftragten» gemäss europäischer Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die frühere schweizerische Bezeichnung lautete «betriebliche Datenschutzverantwortliche» bzw. «betrieblicher Datenschutzverantwortlicher».Eine Datenschutzberaterin oder ein Datenschutzberater muss unter anderem über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen, darf keinen Interessenkonflikten unterliegen und muss die Tätigkeit fachlich unabhängig als auch weisungsungebunden ausüben können.Wir empfehlen zu prüfen, ob es erforderlich ist, eine Datenschutzberaterin oder einen Datenschutzberater zu ernennen. Beratung, Schulung und weitere Aufgaben im Zusammenhang mit dem Datenschutz können allenfalls auch von Personen wahrgenommen werden, die nicht als Datenschutzberaterinnen oder Datenschutzberater im datenschutzrechtlichen Sinn tätig sind.Wie lautet der Name?*Bitte gib nur den Namen ein, zum Beispiel «Bettina Beispiel» oder Bruno Beispiel».Alternativ kann auf eine Namensnennung verzichtet und die Funktion oder das Thema genannt werden, zum Beispiel «Datenschutzberaterin» oder «Datenschutzbeauftragter».Wie lautet die E-Mail-Adresse?* Die Kontaktdaten, die veröffentlicht werden müssen, umfassen insbesondere die E-Mail-Adresse.Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein. Du kannst eine allgemeine E-Mail-Adresse (datenschutzberater@muster.ch) oder eine persönliche E-Mail-Adresse (bettina.beispiel@beispiel.ch oder bruno.beispiel@beispiel.ch) verwenden.Wir empfehlen sicherzustellen, dass E-Mail an die genannte E-Mail-Adresse zustellbar ist. Dazu gehört, dass regelmässig geprüft wird, ob E-Mails fälschlicherweise als Spam gefiltert wurden, damit keine Anfragen von betroffenen Personen oder Behörden versäumt werden.Wie lautet die Postadresse?*Die Kontaktdaten, die veröffentlicht werden müssen, umfassen insbesondere die Postadresse.Bitte gib die Postadresse mehrzeilig mit Strasse und Hausnummer, Postleitzahl und Ort sowie allenfalls Land ein, zum Beispiel wie folgt:Beispielgasse 234242 BeispieldorfSchweizWir empfehlen sicherzustellen, dass Brief- und Paketpost an die genannte Adresse zustellbar ist. Anfragen von Aufsichtsbehörden, sonstigen Behörden, Gerichten und betroffenen Personen müssen zustellbar sein. Wir raten davon ab, eine Postfach-Adresse zu verwenden. «CH» vor der Postleitzahl wird nicht mehr verwendet. Ist eine Datenschutzberaterin bzw. ein Datenschutzbeauftragter vorhanden?*janeinEine allfällige Datenschutzberaterin oder ein allfälliger Datenschutzbeauftragter muss in der Datenschutzerklärung genannt werden. «Datenschutzberaterin» bzw. «Datenschutzberater» ist die schweizerische Bezeichnung für die «Datenschutzbeauftragte» bzw. den «Datenschutzbeauftragten» gemäss europäischer Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die frühere schweizerische Bezeichnung lautete «betriebliche Datenschutzverantwortliche» bzw. «betrieblicher Datenschutzverantwortlicher».Eine Datenschutzberaterin bzw. ein Datenschutzbeauftragter muss unter anderem über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen, darf keinen Interessenkonflikten unterliegen und muss die Tätigkeit fachlich unabhängig wie auch weisungsungebunden ausüben können.Wir empfehlen zu prüfen, ob es erforderlich ist, eine Datenschutzberaterin bzw. einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Beratung, Schulung und weitere Aufgaben im Zusammenhang mit dem Datenschutz können allenfalls auch von Personen wahrgenommen werden, die nicht als Datenschutzberaterinnen bzw. Datenschutzbeauftragte im datenschutzrechtlichen Sinn tätig sind.Wie lautet der Name?*Bitte gib nur den Namen ein, zum Beispiel «Bettina Beispiel» oder Bruno Beispiel».Alternativ kann auf eine Namensnennung verzichtet und die Funktion oder das Thema genannt werden, zum Beispiel «Datenschutzberaterin» oder «Datenschutzbeauftragter».Wie lautet die E-Mail-Adresse?* Die Kontaktdaten, die veröffentlicht werden müssen, umfassen insbesondere die E-Mail-Adresse.Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein. Du kannst eine allgemeine E-Mail-Adresse (datenschutzberater@muster.ch) oder eine persönliche E-Mail-Adresse (bettina.beispiel@beispiel.ch oder bruno.beispiel@beispiel.ch) verwenden.Wir empfehlen sicherzustellen, dass E-Mail an die genannte E-Mail-Adresse zustellbar ist. Dazu gehört, dass regelmässig geprüft wird, ob E-Mails fälschlicherweise als Spam gefiltert wurden, damit keine Anfragen von betroffenen Personen oder Behörden versäumt werden.Wie lautet die Postadresse?*Die Kontaktdaten, die veröffentlicht werden müssen, umfassen insbesondere die Postadresse.Bitte gib die Postadresse mehrzeilig mit Strasse und Hausnummer, Postleitzahl und Ort sowie allenfalls Land ein, zum Beispiel wie folgt:Beispielgasse 234242 BeispieldorfSchweizWir empfehlen sicherzustellen, dass Brief- und Paketpost an die genannte Adresse zustellbar ist. Anfragen von Aufsichtsbehörden, sonstigen Behörden, Gerichten und betroffenen Personen müssen zustellbar sein. Wir raten davon ab, eine Postfach-Adresse zu verwenden. «CH» vor der Postleitzahl wird nicht mehr verwendet.Wir bitten zu beachten, dass eine EU-Datenschutz-Vertretung nicht gleichzeitig als Datenschutzberaterin bzw. Datenschutzbeauftragte tätig sein kann.Ein Datenschutzberater oder ein Datenschutzbeauftragter muss unabhängig sein. Diese Unabhängigkeit ist nicht mit einer Tätigkeit als Vertretung vereinbar.Eine EU-Datenschutz-Vertretung darf in einer Datenschutzerklärung oder anderswo nicht als Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzberaterin genannt werden. Endspurt!Wir freuen uns, dass Du alle Fragen, die für Deine Aktivitäten und Tätigkeiten relevant sind, beantwortet hast. Wir bitten Dich, die nachfolgenden Hinweise zu lesen, bevor wir für Dich die massgeschneiderte Datenschutzerklärung erstellen.Bei Fragen hilft Dir unsere FAQ zum Datenschutz-Generator weiter. Bei Anregungen und Wünschen sowie sonstigen Anliegen und Fragen freuen wir uns über Deine Rückmeldung.Verwendung: Du darfst die erstellte Datenschutzerklärung für ein einzelnes Online-Angebot (einzelne Website einschliesslich dazugehöriger Social Media-Präsenz und sonstigem Angebot) verwenden. 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