FAQ zum Datenschutz-Generator für Datenschutzerklärungen

Nachfolgend findest Du Antworten auf häufige Fragen zu unserem Daten­schutz-Generator für Daten­schutz­erklärungen.

Für Fragen, die unsere FAQ noch nicht abdeckt, kannst Du Dich gerne an unseren Support wenden.

Inhalt und Verwendung von erstellten Daten­schutz­erklärungen

Wie soll ich eine erstellte Datenschutzerklärung veröffentlichen?

Wir hosten 📤 erstellte Daten­schutz­erklärungen für unsere Kundinnen und Kunden, damit sie nicht kopiert und veröffentlicht werden müssen, sondern verlinkt werden können.

Angaben zum Hosting bzw. zur Ver­linkung finden sich unter «Mein Konto» / «Dokumente» für jede erstellte Daten­schutz­erklärung.

Wir empfehlen, erstellte Daten­schutz­erklärungen auf der eigenen Website unter der Bezeichnung «Daten­schutz­erklärung» oder «Daten­schutz» auf jeder einzelnen Seite zu verlinken, normalerweise im Footer bzw. in der Fusszeile. Daten­schutz­erklärungen können ergänzend auf der Social Media-Präsenz oder anderswo im digitalen Raum verlinkt werden.

Alternativ können erstellte Daten­schutz­erklärungen als HTML-Quelltext 📋 kopiert oder als PDF-Datei 📄 herunter­geladen werden, um sie auf der eigenen Website selbst zu veröffentlichen. Alle erstellten Daten­schutz­erklärungen können unter «Mein Konto» / «Dokumente» herunter­geladen werden.

Weitere Informationen zur Veröffent­lichung bzw. Verwendung von erstellten Daten­schutz­erklärungen finden sich in der Anleitung für den Datenschutz-Generator.

Erhalte ich eine erstellte Datenschutzerklärung per E-Mail?

Wir liefern erstellte Daten­schutz­erklärungen nicht per E-Mail.

Eine Daten­schutz­erklärung, die neu erstellt wurde, wird unmittelbar nach einer abgeschlossenen Bestellung angezeigt. Eine aktualisierte bestehende Daten­schutz­erklärung wird unmittelbar nach Beantwortung aller Fragen angezeigt.

Alle erstellten Daten­schutz­erklärung sind unter «Mein Konto» / «Dokumente» abrufbar.

Muss jeder genutzte Dienst in einer Datenschutzerklärung erwähnt werden?

In einer Daten­schutz­erklärung muss nicht jeder genutzte Dienst ausdrücklich erwähnt werden.

Mit der ausdrücklichen Erwähnung einzelner Dienste kann die Transparenz verbessert werden. Das gilt insbesondere bei einem besonders beliebten Dienst oder bei einem Dienst mit einem besonders viel­seitigen Funktionsumfang.

Daten­schutz­rechtlich ist es nicht erforderlich, jeden genutzten Dienst ausdrücklich zu erwähnen. Wir gewähr­leisten in den erstellten Daten­schutz­erklärungen die datenschutz­rechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen.

Wie erfahre ich von Ergänzungen und Verbesserungen?

Wir aktualisieren, ergänzen und verbessern fortlaufend unseren Daten­schutz-Generator. Abonnentinnen und Abonnenten profitieren von allen Aktualisierungen, Ergänzungen und Verbesserungen.

Wir informieren mit unserem «Changelog» über Aktualisierungen, Ergänzungen und Verbesserungen.

Wir empfehlen, Daten­schutz­erklärungen für möglichst viel Rechts­sicherheit alle 6–12 Monate zu aktualisieren.

Wie lange darf eine erstellte Datenschutzerklärung verwendet werden?

Wir hosten erstellte Daten­schutz­erklärungen während einem laufenden Abonnement. So kann eine erstellte Datenschutzerklärung während einem laufenden Abonnement verlinkt werden.

Erstellte Daten­schutz­erklärungen als HTML-Quelltext 📋 oder PDF-Datei 📄 dürfen zeitlich unbeschränkt verwendet werden. Solche Daten­schutz­erklärungen müssen kopiert und selbst veröffentlicht werden.

Ich vermisse einen Dienst von Dritten, den ich nutze. Wie gehe ich damit um?

Bei Diensten, die von unserem Daten­schutz-Generator nicht direkt unterstützt werden, ist eine Rückmeldung möglich. Wir prüfen, ob ein solcher Dienst von unserem Daten­schutz-Generator direkt unterstützt werden kann.

Es ist daten­schutz­rechtlich nicht erforderlich, jeden genutzten Dienst in einer Daten­schutz­erklärung ausdrücklich zu erwähnen. Wir gewähr­leisten in den erstellten Daten­schutz­erklärungen die datenschutz­rechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen immer auch mit allgemeinen Formulierungen in den erstellten Daten­schutz­erklärungen.

Darf ich eine erstellte Datenschutzerklärung anpassen oder ergänzen?

Erstellte Daten­schutz­erklärungen, die als HTML-Quelltext 📋 oder PDF-Datei 📄 kopiert und selbst veröffentlicht werden, dürfen während einem laufenden Abonnement auf eigene Gefahr angepasst oder ergänzt werden.

Wir empfehlen für Anpassungen und Ergänzungen im Zweifelsfall die Zusammen­arbeit mit einer Fachperson wie einer Rechts­anwältin oder einem Rechts­anwalt, die bzw. der auf Daten­schutz­recht spezialisiert ist.

Wieso enthält die erstellte Datenschutzerklärung kein Datum?

Eine Datenschutzerklärung muss immer aktuell sein, das heisst über den aktuellen Stand der Bearbeitung von Personen­daten informieren.

Daten­schut­zerklärungen sollten regelmässig aktualisiert werden. Wer eine Daten­schutz­erklärung nicht regelmässig aktualisiert, riskiert mit einem sichtbaren Datum der letzten Aktualisierung, dass eine solche Daten­schutz­erklärung auf den ersten Blick als veraltet erkennbar ist. Wir verzichten deshalb auf eine Datumsangabe.

Wieso ist die erstellte Datenschutzerklärung voller unnötiger Textteile?

Mit «unnötigen Textteilen» ist vermutlich eine erstellte Daten­schutz­erklärung gemeint, die als HTML-Quell­text 📋 abrufbar ist.

Eine solche Daten­schutz­erklärung ist mit HTML formatiert und strukturiert. HTML steht für Hypertext Markup Language und ist die Grund­lage für die Formatierung und Strukturierung aller Inhalte auf einer Website. HTML ermöglicht auch das Verlinken auf andere Websites.

Der HTML-Quell­text ermöglicht, eine erstellte Daten­schutz­erklärung selbst zu veröffentlichen. Dabei kann das Layout an die jeweilige Website angepasst werden, insbesondere mit Cascading Style Sheets (CSS).

Im HTML-Quelltext sollten Fett- und Kursiv-Formatierungen sowie Verlinkungen nicht entfernt werden. Die Formatierungen dienen der Hervorhebung und der Verdeutlichung. Ohne Verlinkungen wäre die erstellte Daten­schutz­erklärung unvollständig. Auch Absätze, Titel und Zeilen­umbrüche dienen der Lesbarkeit der Daten­schutz­erklärung.

In welchen Formaten stehen erstellte Datenschutzerklärungen zur Verfügung?

Wir hosten neu erstellte und aktualisierte Datenschutzerklärungen, damit sie verlinkt werden können. Alternativ stehen erstellte Daten­schutz­erklärungen als HTML-Quelltext 📋 und PDF-Datei 📄 zur Verfügung.

Wenn das Hosting für eine bestehende Datenschutzerklärung nicht zur Verfügung steht, muss diese Datenschutzerklärung zuerst aktualisiert werden. Nach der Aktualisierung steht das Hosting zur Verfügung.

Wieso fehlen einige Abschnitte oder Titel in der erstellten Datenschutzerklärung?

Abschnitte und Titel sollten in einer erstellten Daten­schutz­erklärung nicht fehlen. Bei einer erstellten Daten­schutz­erklärung, die unvollständig ist, bitten wir Dich um eine Rückmeldung, damit wir einen allfälligen Fehler beheben können.

Bei erstellten Daten­schutz­erklärungen, die als HTML-Quelltext 📋 kopiert und selbst veröffentlicht werden, führt Ad- oder Content-Blocking manchmal zu scheinbar fehlenden Abschnitten oder Titeln. Die Daten­schutz­erklärungen sind nicht unvollständig, aber durch das Blocking werden beispielsweise Abschnitte über Cookies oder Werbung nicht angezeigt. Nutzerinnen und Nutzer, die solches Blocking verwenden, bestimmen selbst, was sie ausblenden bzw. blockieren möchten.

In welcher Sprache muss eine Datenschutzerklärung veröffentlicht werden?

Eine Datenschutzerklärung muss grundsätzlich in den Sprachen der betroffenen Personen veröffentlicht werden.

Man kann sich allerdings auf den Stand­punkt stellen, dass betroffene Personen eine Daten­schutz­erklärung, die sie nicht verstehen, selbst übersetzen lassen können. Das Übersetzen von Texten ist mittler­weile eine standard­mässige Funktion in Betriebs­systemen und sonstiger Software. Ferner sind KI-basierte Dienste wie ChatGPT, DeepL oder Copilot, mit denen kostenlos übersetzt werden kann, frei verfügbar.

Erstellte Daten­schutz­erklärungen dürfen während einem laufenden Abonnement übersetzt werden.

Gibt es die erstellte Datenschutzerklärung auch auf Englisch?

Erstellte Datenschutzerklärungen stehen momentan nicht auf Englisch zur Verfügung.

Man kann sich übrigens auf den Stand­punkt stellen, dass betroffene englischsprachige Personen eine Daten­schutz­erklärung, die sie nicht verstehen, selbst auf Englisch übersetzen lassen können. Das Übersetzen von Texten ist mittler­weile eine standard­mässige Funktion in Betriebs­systemen und sonstiger Software. Ferner sind KI-basierte Dienste wie ChatGPT, DeepL oder Copilot, mit denen kostenlos übersetzt werden kann, frei verfügbar.

Darf ich eine erstellte Datenschutzerklärung in eine andere Sprache übersetzen?

Erstellte Daten­schutz­erklärungen dürfen auf eigenes Risiko während einem laufenden Abonnement übersetzt werden.

Man kann sich übrigens auf den Stand­punkt stellen, dass betroffene Personen eine Daten­schutz­erklärung, die sie nicht verstehen, selbst übersetzen lassen können. Das Übersetzen von Texten ist mittler­weile eine standard­mässige Funktion in Betriebs­systemen und sonstiger Software. Ferner sind KI-basierte Dienste wie ChatGPT, DeepL oder Copilot, mit denen kostenlos übersetzt werden kann, frei verfügbar.

Darf ich eine erstellte Datenschutzerklärung mit ChatGPT oder DeepL übersetzen lassen?

Erstellte Daten­schutz­erklärungen dürfen auf eigenes Risiko während einem laufenden Abonnement mit einem Dienst wie ChatGPT oder DeepL übersetzt werden.

Man kann sich übrigens auf den Stand­punkt stellen, dass betroffene Personen eine Daten­schutz­erklärung, die sie nicht verstehen, selbst übersetzen lassen können. Das Übersetzen von Texten ist mittler­weile eine standard­mässige Funktion in Betriebs­systemen und sonstiger Software.

Wir empfehlen, bei Diensten wie ChatGPT oder DeepL ein kostenpflichtiges Abonnement einschliesslich Auftrags­verarbeitungs­vertrag (AVV) zu nutzen, um daten­schutz­rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Nutzung des Datenschutz-Generators

Dürfen wir als Agentur den Datenschutz-Generator für unsere Kunden nutzen?

Sie können als Agentur den Datenschutz-Generator gerne nutzen, um individuelle Datenschutzerklärungen für Ihre Kunden zu erstellen. Für jedes Online-Angebot (einzelne Website einschliesslich dazugehöriger Social Media-Präsenz) muss ein Abonnement vorhanden sein. Mit dem Datenschutz-Generator für Agenturen erhalten Sie Rabatt für eine grössere Anzahl von Online-Angeboten.

Bitte denken Sie daran, Ihre Kunden über den Datenschutz-Generator zu informieren, insbesondere über die Erklärungen und Hinweise im Zusammenhang mit dem Datenschutz-Generator.

Dürfen wir als Anwaltskanzlei den Datenschutz-Generator für unsere Mandanten nutzen?

Sie können als Anwaltskanzlei den Datenschutz-Generator gerne nutzen, um individuelle Datenschutzerklärungen für Ihre Mandanten zu erstellen. Für jedes Online-Angebot (einzelne Website einschliesslich dazugehöriger Social Media-Präsenz) muss ein Abonnement vorhanden sein.

Bitte denken Sie daran, Ihre Mandanten über den Datenschutz-Generator zu informieren, insbesondere über die Erklärungen und Hinweise im Zusammenhang mit dem Datenschutz-Generator.

Dürfen wir Auszüge oder Teile einer erstellten Datenschutzerklärung verwenden?

Sie dürfen gerne Auszüge oder Teile einer erstellten Datenschutzerklärung auf eigene Gefahr verwenden, sofern für das entsprechende Online-Angebot (einzelne Website einschliesslich dazugehöriger Social Media-Präsenz) ein Abonnement abgeschlossen wurde.

Dürfen wir eine erstellte Datenschutzerklärung weitergeben?

Die Weitergabe einer erstellten Datenschutzerklärung – ganz oder teilweise, gegen Entgelt oder gratis – ist ausdrücklich untersagt. Sie können jederzeit ein Abonnement für weitere Online-Angebote abschliessen, zum Beispiel als Agentur für einzelne Kunden oder als Unternehmen mit mehreren Online-Angeboten.

Müssen wir den Datenschutz-Generator verlinken?

In erstellten Datenschutzerklärungen wird in den «Schlussbestimmungen» standardmässig auf den Datenschutz-Generator verlinkt. Sie müssen aber nicht auf den Datenschutz-Generator verlinken und dürfen die Verlinkung bei Bedarf entfernen.

Wir freuen uns selbstverständlich, wenn Sie die Verlinkung nicht entfernen.

Können wir den Datenschutz-Generator auch für Deutschland, das Fürstentum Liechtenstein und Österreich nutzen?

Für die Nutzung ausserhalb der Schweiz gehen wir davon aus, dass die erstellten Datenschutzerklärungen angepasst werden müssen. Solche Anpassungen erfolgen auf eigene Gefahr und wir bitten Sie, die «Schlussbestimmungen» der erstellten Datenschutzerklärung mit einem Hinweis auf die Anpassungen zu ergänzen. Ein solcher Hinweis könnte auf die Verlinkung zum Datenschutz-Generator folgen und wie folgt lauten:

«Einige Bestimmungen in dieser Datenschutzerklärung haben wir selbst angepasst oder ergänzt.»

Wir empfehlen im Zweifelsfall die Zusammenarbeit mit einer Fachperson wie beispielsweise mit einem erfahrenen und fachkompetenten Rechtsanwalt.

Wie schnell wird eine Datenschutzerklärung erstellt?

Nach Beantwortung der Fragen im Datenschutz-Generator dauert es nur einige wenige Sekunden, um eine neue Datenschutzerklärung zu erstellen oder eine bestehende Datenschutzerklärung zu ändern.

Wie rechtssicher sind die erstellten Datenschutzerklärungen?

Wir haben den Datenschutz-Generator sorgfältig und gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Steiger Legal AG aufgrund der aktuellen Rechtslage entwickelt, damit Sie über möglichst viel Rechtssicherheit verfügen. Allerdings können wir keine Haftung für den Inhalt und die Verwendung der erstellten Datenschutzerklärung übernehmen, da dafür eine Beratung und Prüfung im Einzelfall erforderlich wäre.

Wieso ist die Haftung für den Datenschutz-Generator beschränkt?

Wir können keine Haftung für den Inhalt und die Verwendung der erstellten Datenschutzerklärung übernehmen, da dafür eine Beratung und Prüfung im Einzelfall erforderlich wäre. Wir haben den Datenschutz-Generator sorgfältig und gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Steiger Legal AG aufgrund der aktuellen Rechtslage entwickelt, damit Sie über möglichst viel Rechtssicherheit verfügen.

Abonnement und Bezahlung

Warum wird der Datenschutz-Generator im Abonnement angeboten?

Eine Datenschutzerklärung ist kein rechtlicher Text, den man einmal erstellen und dann vergessen kann. So ersetzt man immer wieder bestehende Dienste durch andere Dienste oder verwendet neue Dienste. Auch kann sich die Rechtslage ändern, zum Beispiel durch ein Gerichtsurteil, oder wenn ein Dienst die eigene Datenschutzerklärung anpasst.

Wir ergänzen und verbessern den Datenschutz-Generator, damit die erstellten Datenschutzerklärungen aktuell und rechtssicher bleiben. Wir fügen zum Beispiel neue Dienste hinzu, reagieren auf Änderungen der Rechtslage oder verbessern Formulierungen. Während einem laufenden Abonnement hast Du die Möglichkeit, den Datenschutz-Generator beliebig oft zu nutzen, um erstellte Datenschutzerklärungen jederzeit den veränderten Umständen anzupassen.

Können wir den Datenschutz-Generator gegen Rechnung abonnieren?

Du kannst ein Abonnement für den Datenschutz-Generator mit Kreditkarte oder Rechnung bezahlen. Du erhältst die Rechnung nach erfolgter Bestellung per E-Mail und die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage (Zahlungseingang).

Wann und wie erhalten wir die Rechnung?

Du erhältst nach erfolgter Bestellung eine Rechnung per E-Mail. Bitte kontaktiere uns, wenn Du keine Rechnung erhalten solltest.

Genügt ein Abonnement pro Kunde / Unternehmen?

Für jedes Online-Angebot (einzelne Website einschliesslich dazugehöriger Social Media-Präsenz) muss ein Abonnement vorhanden sein. Das gilt auch, wenn der gleiche Kunde oder das gleiche Unternehmen für mehrere Online-Angebote datenschutzrechtlich verantwortlich ist. Wenn Du Datenschutzerklärungen für mehrere Online-Angebote erstellen möchtest, kannst Du ein Abonnement wählen, das mehrere Online-Angebote umfasst.

Bei einer grösseren Anzahl von Online-Angeboten bitten wir Dich, uns zu kontaktieren. Wir senden Dir gerne ein individuelles Angebot.

Gibt es Rabatt für Unternehmen mit mehreren Online-Angeboten?

Wenn Du ein Abonnement wählst, das mehrere Online-Angebote umfasst, profitierst Du von einem Rabatt.

Bei einer grösseren Anzahl von Online-Angeboten kannst Du den Datenschutz-Generator für Agenturen verwenden. Bitte kontaktiere uns bei allfälligen Fragen.

Gibt es Rabatt für Agenturen und sonstige Dienstleister?

Ja, dafür gibt es den Datenschutz-Generator für Agenturen. Bitte kontaktiere uns bei allfälligen Fragen.

Beratung und Unterstützung

Ich habe einen Fehler gefunden. Wie kann ich ihn melden?

Bitte senden Sie uns eine Rückmeldung zum Datenschutz-Generator. Wir werden den Fehler so bald wie möglich beheben.

Können wir eine erstellte Datenschutzerklärung überprüfen lassen?

Bei Bedarf für die Überprüfung einer erstellten Datenschutzerklärung empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einer Fachperson wie beispielsweise mit einem erfahrenen und fachkompetenten Rechtsanwalt. Wir können – über die Erklärungen zu den einzelnen Fragen und diese FAQ hinaus – leider keine rechtliche Beratung oder sonstige Unterstützung anbieten.

Ich habe Fragen zur erstellten Datenschutzerklärung. Wo kann ich mich melden?

Bei Fragen zur erstellten Datenerklärung empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einer Fachperson wie beispielsweise mit einem erfahrenen und fachkompetenten Rechtsanwalt oder Webdesigner. Wir können – über die Erklärungen zu den einzelnen Fragen und diese FAQ hinaus – leider keine rechtliche und technische Beratung oder sonstige Unterstützung anbieten.

Wenn Sie einen Fehler gefunden haben, bitten wir Sie um eine Rückmeldung.

Ich habe in der FAQ keine Antwort auf meine Frage gefunden

Bitte senden Sie uns eine Rückmeldung. Wir werden die FAQ zum Datenschutz-Generator nach Möglichkeit ergänzen.