Anleitung für den Datenschutz-Generator

Mit un­serem Daten­schutz-Gene­rator kannst Du indivi­duelle und rechts­sichere allge­meine Daten­schutz­erklärungen erstellen.

Erstellte Daten­schutz­erklärungen kannst Du während einem laufen­den Abonne­ment belie­big oft aktualisieren oder ergänzen.

Wir empfehlen, Daten­schutz­erklärungen für möglichst viel Rechts­sicher­heit alle 6–12 Monate zu aktua­lisieren. Dabei profitierst Du von un­seren Aktuali­sier­ungen, Ergän­zun­gen und Verbes­serungen am Daten­schutz-Gene­rator.

Bei Unklar­heiten hilft Dir allen­falls unsere FAQ zum Daten­schutz-Gene­rator weiter. Bei Fragen und sonstigen Anliegen kannst Du Dich an unseren Support wenden.

Verwendung von erstellten Daten­schutz­erklärungen

Empfehlung: Daten­schutz­erklärungen verlinken

Wir hosten 📤 Daten­schutz­erklärungen, die Du neu erstellt oder aktualisiert hast, für Dich. Du musst eine solche Daten­schutz­erklärung damit nicht selbst hosten und veröffent­lichen, sondern verlinkst immer auf die zuletzt erstellte, ergänzte oder aktua­lisierte Daten­schutz­erklärung.

Wir empfehlen Dir unver­bindlich, eine erstellte Daten­schutz­erklärung auf Deiner Website wie folgt zu verlinken:

  1. Du rufst die erstellte Daten­schutz­erklärung unter «Mein Konto» / «Dokumente» auf und kopierst die Inter­net-Adresse (URL), unter der wir die Daten­schutz­erklärung für Dich hosten.
  2. Du wechselst auf Deine eigene Website und verlinkst diese URL unter der Bezeich­nung «Daten­schutz­erklärung» oder «Daten­schutz» auf jeder einzelnen Seite, normalerweise im Footer / in der Fuss­zeile.

Die erstellte Daten­schutz­erklärung kannst Du ergän­zend auch auf Deiner Social Media-Präsenz oder anderswo im digitalen Raum verlinken.

Alternativen: Daten­schutz­erklärungen selbst veröffentlichen

Alter­nativ kannst Du erstellte Daten­schutz­erklärungen als PDF-Datei herunter­laden 📄 oder als HTML-Quell­text kopieren 📋, um sie selbst zu veröffent­lichen.

Der HTML-Quell­text kann bei­spiels­weise hilf­reich sein, wenn Du eine erstellte Daten­schutz­erklärung selbst anpassen oder über­setzen möchtest.

Wenn Du eine erstellte Daten­schutz­erklärung auf Deiner Website selbst veröffent­lichen möchtest, empfehlen wir Dir unver­bindlich, wie folgt vorzu­gehen:

  1. Du benö­tigst auf Deiner Website eine einzelne Seite namens «Daten­schutz­erklärung» oder «Daten­schutz».
  2. Du rufst die erstellte Daten­schutz­erklärung unter «Mein Konto» / «Dokumente» auf und kopierst den vollständigen HTML-Quell­text der Daten­schutz­erklärung.
  3. Du fügst den vollständigen HTML-Quell­text in die einzelne Seite namens «Daten­schutz­erklärung» oder «Daten­schutz» ein.
  4. Du veröffent­lichst die einzelne Seite namens «Daten­schutz­erklärung» oder «Daten­schutz».
  5. Du verlinkst die einzelne Seite namens «Daten­schutz­erklärung» oder «Daten­schutz» auf jeder Seite Deiner Website unter der gleichen Bezeich­nung, bei­spiels­weise «Daten­schutz­erklärung», normalerweise im Footer / in der Fuss­zeile.

Du kannst die veröffent­lichte Daten­schutz­erklärung an das Layout Deiner Website anpassen, insbesondere mit Cascading Style Sheets (CSS).

Wichtig ist, dass bei der eigenen Veröffent­lichung alle Absätze, fett- und kursiv-Formatie­rungen sowie Verlinkungen erhalten bleiben. Wichtig ist auch, dass gen­ügend Ab­stand zwischen einzelnen Ab­sätzen und Aufzäh­lungspunkten vorhanden ist.

Einige Content Manage­ment Systeme (CMS) und Website-Baukästen unter­stützen keinen HTML-Quell­text. In diesem Fall kannst Du die Daten­schutz­erklärung als PDF-Datei herunter­laden 📄, online veröffent­lichen und im Footer / in der Fuss­zeile jeder einzelnen Seite Deiner Website darauf verlinken.

Wichtig: Information, nicht Einwilligung!

Eine Daten­schutz­erklärung dient der einseitigen Information der betroffenen Personen.

Betroffene Personen, bei­spiels­weise Kund­innen oder Website-Be­sucher, sollen sich bei Bedarf durch die Lektüre der allge­meinen Daten­schutz­erklärung über die Bearbei­tung ihrer Perso­nendaten und über ihre Rechte infor­mieren können.

Es ist ein häufi­ger Fehler, betroffene Personen in die Daten­schutz­erklärung einwil­ligen zu lassen, zum Beispiel bei einer Bestel­lung oder über ein Cookie-Banner.

Mit einer solchen Einwil­ligung kann die Daten­schutz­erklärung einen vertrag­lichen Charakter erhalten, insbesondere im Sinn von Allge­meinen Geschäfts­be­dingungen (AGB). Man veröffent­licht damit nicht mehr allein Infor­ma­tionen, sondern schliesst einen Vertrag, was normalerweise unerwünscht ist.

Daten­schutz­erklärungen aktualisieren oder ergänzen

Du kannst während einem laufenden Abonne­ment eine erstellte Daten­schutz­erklärung jederzeit nochmals abrufen und mit unserem Daten­schutz-Gene­rator aktua­lisieren oder ergänzen.

Erstellte Daten­schutz­erklärungen findest Du unter «Konto» / «Dokumente».