Generator für Mitarbeiter-Datenschutzerklärungen
Mit dem neuen Datenschutzgesetz (DSG) in der Schweiz wurde eine allgemeine Informationspflicht eingeführt. Anspruch auf Transparenz haben auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind betroffene Personen im datenschutzrechtlichen Sinn, weil Daten über sie bearbeitet werden. Die Informationspflicht kann insbesondere mit einer Mitarbeiter-Datenschutzerklärung erfüllt werden.
Mitglieder unserer Datenschutz-Academy können mit dem Generator eine rechtssichere Datenschutzerklärung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstellen und aktuell zu halten.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mit der erstellten Mitarbeiter-Datenschutzerklärung über die Beschaffung ihrer Personendaten und über ihre Rechte informiert:
- Wer ist als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber verantwortlich und wie lauten die Kontaktadressen?
- Wofür werden die Personendaten bearbeitet und wie lange werden die Personendaten gespeichert?
- An welche Empfängerinnen und Empfänger werden die Personendaten weitergegeben?
- Werden die Personendaten in andere Länder exportiert? Falls ja, in welche anderen Länder?
- Welche Rechte haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als betroffene Personen?
Die erstellten Datenschutzerklärungen sind anwaltlich geprüft und entsprechen den datenschutzrechtlichen Anforderungen in der Schweiz. Mitglieder unserer Datenschutz-Academy können den Generator beliebig oft nutzen und erstellte Datenschutzerklärungen zeitlich unbeschränkt verwenden.