Art. 87 AI Act – Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern
Für die Meldung von Verstössen gegen diese Verordnung und den Schutz von Personen, die solche Verstösse melden, gilt die Richtlinie (EU) 2019/1937.
Hinweis: Obiger Text stammt aus einer amtlichen Erlasssammlung und beansprucht keine Verbindlichkeit. Nur der Text, wie er amtlich veröffentlicht wurde und in Kraft ist, gilt als verbindlich. Hast Du einen Fehler entdeckt?