Webinar: Neues schweizerisches Datenschutzrecht für deutsche Verantwortliche
Im Live-Webinar der Datenschutzpartner Academy vom 21. Juli 2023 erklärten wir deutschen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern, wie sie das neue schweizerische Datenschutzrecht umsetzen können.
Ab dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das neue Datenschutzrecht. Das Datenschutzrecht wird verschärft, unter anderem mit persönlichen Bussen von bis zu 250’000 Franken.
Deutsche Verantwortliche, die personenbezogene Daten von Personen in der Schweiz verarbeiten, müssen das neue Datenschutzgesetz (nDSG) und weitere Erlasse einhalten.
Martin Steiger, Anwalt und Mitgründer von Datenschutzpartner, ging insbesondere auf folgende Fragen ein:
- Wie können deutsche Verantwortliche das neue schweizerische Datenschutzrecht in der Praxis umsetzen?
- Was ändert sich mit dem neuen Datenschutzrecht in der Schweiz, was ändert sich nicht?
- Wie sieht die schweizerische Cookie-Richtlinie aus?
- Wie verhält sich das neue schweizerische Datenschutzrecht zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?
- Was für Auftragsverarbeitungsverträge müssen Kundinnen und Kunden in der Schweiz angeboten werden?
- Was droht, wenn das neue schweizerische Datenschutzrecht verletzt wird?
Fragen der Anwesenden wurden direkt im Webinar beantwortet. Die nächste Gelegenheit für Fragen zum neuen schweizerischen Datenschutzgesetz (nDSG) und anderen Themen ist die Legal Session am 15. August 2023.
Aufzeichnung, Folien und Quellen
Mitglieder der Datenschutzpartner Academy können sich nachfolgend das aufgezeichnete Webinar ansehen, die Folien herunterladen sowie die erwähnten Quellen und früheren Webinare abrufen.
«Datenschutz Plaudereien»
In einer Podcast-Episode der «Datenschutz Plaudereien» diskutierten Andreas Von Gunten und Martin Steiger ausgewählte Fragen und Themen aus dem Webinar: