Webinar: Datenschutz bei Arbeitnehmerinnen und Bewerbern
Im Live-Webinar der Datenschutzpartner Academy vom 13. April 2023 erklärten wir unseren Mitgliedern, was beim Datenschutz bei Arbeitnehmer:innen und Bewerber:innen zu beachten ist. Was gilt im Bereich der Human Resources (HR)?
Martin Steiger, Anwalt und Mitgründer von Datenschutzpartner, führte in den Arbeitnehmer-Datenschutz gemäss Art. 328b OR ein und diskutierte unter anderem folgenden Fragen:
- Was bedeutet der «Arbeitnehmer-Datenschutz» im Hinblick auf das neue Datenschutzgesetz?
- Wie ist der Umgang mit Daten von Bewerber:innen geregelt? Was gilt für Blindbewerbungen?
- Welche Daten dürfen oder müssen wie lange aufbewahrt werden? Was gilt für einen Talent Pool?
- Wie müssen HR-Daten abgesichert werden? Wer hat Zugang zu welchen Daten? Wie funktioniert Bring Your Own Device (BYOD)?
- Wozu müssen Arbeitnehmer:innen ihre Einwilligung erteilen? Wie wird die Informationspflicht erfüllt?
- Was gilt für die Verwendung von Rekrutierungsplattformen? Was muss in der Datenschutzerklärung stehen?
- Welche Regeln gelten für Social Recruiting? Welche Bedeutung hat das Urheberrecht?
- Was ist bei Arbeitnehmer:innen und Bewerber:innen aus dem Ausland zu beachten, insbesondere gemäss der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?
Fragen der Mitglieder der Datenschutzpartner Academy wurden direkt im Webinar beantwortet. Die nächste Gelegenheit für Fragen zum Datenschutz im Personalwesen und anderen Themen ist die Legal Session am 2. Mai 2023.
Aufzeichnung, Folien und Quellen
Mitglieder der Datenschutzpartner Academy können sich nachfolgend das aufgezeichnete Webinar ansehen, die Folien herunterladen und die erwähnten Quellen sowie früheren Webinare abrufen.
«Datenschutz Plaudereien» und hilfreiche frühere Webinare
In einer Podcast-Episode der «Datenschutz Plaudereien» diskutierten Andreas Von Gunten und Martin Steiger ausgewählte Fragen und Themen aus dem Webinar:
Im Webinar erwähnte Martin Steiger unter anderem die folgenden früheren hilfreichen Webinare: