Fragebogen: Benötigen Sie eine EU-Datenschutz-Vertretung?
Viele Unternehmen, Organisationen und sonstige Verantwortliche ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) müssen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umsetzen. In der Folge muss unter anderem eine EU-Datenschutz-Vertretung gemäss Artikel 27 der DSGVO benannt werden.
Mit unserem Fragebogen können Sie herausfinden, ob Sie aufgrund der DSGVO eine solche EU-Datenschutz-Vertretung benennen müssen.