Webinar: Was bedeuten das neue DSG und KI für den Datenschutz am Arbeitsplatz?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Datenschutz am Arbeitsplatz. Was hat sich mit dem neuen Datenschutzgesetz (DSG) in der Schweiz geändert und inwiefern muss Künstliche Intelligenz (KI) berücksichtigt werden?
Im Live-Webinar der Datenschutzpartner Academy vom 13. März 2024 beleuchteten wir klassische Themen rund um den Arbeitnehmerdatenschutz aus aktueller Sicht.
Im Live-Webinar wurde ausserdem der neue Generator für Mitarbeiter-Datenschutzerklärungen präsentiert. Mitglieder der Datenschutzpartner Academy können mit dem Generator ab sofort Datenschutzerklärungen erstellen, um gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Informationspflicht zu erfüllen.
Martin Steiger, Anwalt und Mitgründer von Datenschutzpartner, ging insbesondere auf folgende Fragen ein:
- Was hat sich mit dem neuen Datenschutzgesetz (DSG) geändert?
- Was für einen Anspruch auf Auskunft haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
- Wie kann die Informationspflicht im Arbeitsverhältnis umgesetzt werden?
- Wie kann Künstliche Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz rechtskonform eingesetzt werden?
- Was gilt für den Einsatz von KI bei Bewerbungen?
Fragen der Mitglieder der Datenschutzpartner Academy wurden direkt im Webinar beantwortet. Die nächste Gelegenheit für Fragen zum neuen Datenschutzrecht und anderen Themen ist die Legal Session am 26. März 2024.
Aufzeichnung, Folien und Quellen
Mitglieder der Datenschutzpartner Academy können sich nachfolgend das aufgezeichnete Webinar ansehen, die Folien herunterladen sowie die erwähnten Quellen und früheren Webinare abrufen.
«Datenschutz Plaudereien» und hilfreiche frühere Webinare
In einer Podcast-Episode der «Datenschutz Plaudereien» diskutierten Andreas Von Gunten und Martin Steiger ausgewählte Fragen und Themen aus dem Webinar:
Im Webinar erwähnte Martin Steiger unter anderem die folgenden früheren hilfreichen Webinare:
- ChatGPT und sonstige «Künstliche Intelligenz»
- Datenschutz bei Arbeitnehmerinnen und Bewerbern
- Wie müssen Auskunftsbegehren beantwortet werden?
Bild: OpenAI / ChatGPT.