Datenschutz-Generator: Nur eine aktuelle Datenschutzerklärung ist eine rechtsgültige Datenschutzerklärung
Nur eine aktuelle und vollständige Datenschutzerklärung ist rechtsgültig.
Um unseren Kundinnen und Kunden zu ermöglichen, ihre datenschutzrechtlichen Informationspflichten zu erfüllen, aktualisieren, ergänzen und verbessern wir fortlaufend unseren Datenschutz-Generator.
Seit Mitte Dezember 2020 sammeln wir ausgewählte Aktualisierungen, Ergänzungen und Verbesserungen auf unserer neuen «Changelog»-Seite. In diesem Zeitpunkt nahmen wir mehrere 100 Anpassungen am Datenschutz-Generator vor, häufig aufgrund von Rückmeldungen und Wünschen von Kundinnen und Kunden.
Alle Aktualisierungen, Ergänzungen und Verbesserungen sind im Abonnement für unseren Datenschutz-Generator enthalten. So können unsere Kundinnen und Kunden jederzeit ihre Datenschutzerklärungen anpassen, wenn sich die Rechtslage ändert.
Wir empfehlen unseren Kundinnen und Kunden, ihre Datenschutzerklärungen regelmässig zu aktualisieren.