Datenschutz-Generator: So reagieren wir auf das Privacy Shield-Urteil
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil C-311/18 vom 16. Juli 2020 den amerikanisch-europäischen Privacy Shield per sofort für ungültig erklärt. Damit entfällt die wichtigste Rechtsgrundlage für die Nutzung von amerikanischen Diensten.
Rechtsanwalt Martin Steiger, Mitgründer von Datenschutzpartner, erklärt in einem ausführlichen Beitrag, was das Privacy Shield-Urteil für Unternehmen in der Schweiz bedeutet.
Wie immer reagieren wir auf aktuelle rechtliche Entwicklungen und haben unseren Datenschutz-Generator bereits angepasst.
Ab sofort verweisen geänderte oder neu erstellte Datenschutzerklärungen nicht mehr auf den Privacy Shield. Wir warnen ausserdem im Fragebogen für den Datenschutz-Generator nicht mehr vor amerikanischen Diensten, die über keine Privacy Shield-Zertifizierung verfügen.
Wir empfehlen unseren Kundinnen und Kunden, ihre bestehenden Datenschutzerklärungen auf den neusten Stand zu bringen. Dafür können bestehende Datenschutzerklärungen unter «Mein Konto» aufgerufen und geändert werden.
Die Anpassung mit Blick auf das Privacy Shield-Urteil ist im Abonnement für unseren Datenschutz-Generator enthalten.