EU-Datenschutz-Vertretung: Erste Erfahrungen nach einem halben Jahr DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018. In der Folge hat unsere Tochtergesellschaft VGS Datenschutzpartner UG, die als EU-Datenschutz-Vertreterin für Unternehmen aus der Schweiz und aus anderen Ländern tätig ist, verschiedene Anfragen von Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen erhalten:
- Die Anfragen von Aufsichtsbehörden gingen jeweils auf Beschwerden von betroffenen Personen oder auf gemeldete Datenschutzverletzungen (Art. 33 DSGVO) zurück.
- Die Anfragen von betroffenen Personen erfolgten jeweils über Vertreter und dabei in erster Linie über Anbieter für «Reputations-Management». Solche Anfragen hatten teilweise keinen erkennbaren Bezug zur DSGVO und wir haben in diesen Fällen bei den Absendern entsprechend nachgefragt.
- Zum Teil bestehen bei Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen noch Unklarheiten, wie die Datenschutz-Vertretung gemäss Art. 27 DSGVO funktioniert. Das liegt auch daran, dass die Geltung der DSGVO in einem EU-Drittland wie der Schweiz erst langsam an Aufmerksamkeit gewinnt, denn bis am 25. Mai 2018 stand die Umsetzung der DSGVO in den einzelnen Mitgliedstaaten im Vordergrund. Auch mit Blick auf das Marktortprinzip sind noch Fragen offen. Sollten sich die Rahmenbedingungen für die Datenschutz-Vertretung ändern, werden wir unser Angebot entsprechend anpassen.
Siehe auch: Datenschutzverletzungen – Tausende von Meldungen aufgrund der DSGVO.