EU-DSGVO – Was Schweizer Unternehmen jetzt beachten müssen
Rechtsanwalt David Vasella hat für die «Netzwoche» zusammengefasst, was Schweizer Unternehmen im Hinblick auf das neue Datenschutzrecht der Europäischen Union (EU) beachten müssen.
Gleich an erster Stelle bei den Massnahmen wird die Datenschutz-Vertretung genannt:
«Welche organisatorischen und operationellen Massnahmen sind zu treffen?
Schweizerische Unternehmen, die der EU-DSGVO unterstehen, aber keine europäische Niederlassung haben, müssen in einem der betroffenen Staaten einen lokalen Vertreter bestimmen.»
Rechtsanwalt Vasella empfiehlt im Übrigen das folgende Vorgehen:
- Vorbereitung
- Dokumentation und rechtliche Einschätzung
- Umsetzungsmassnahmen
Fazit:
«Für schweizerische Unternehmen besteht kein Grund zur Panik. Sie müssen sich aber mit der EU-DSGVO befassen. Die wesentlichen Compliance-Lücken lassen sich durchaus mit vernünftigem Aufwand schliessen.»
David Vasella ist Rechtsanwalt bei Walder Wyss in Zürich und bloggt unter daten:recht über datenschutzrechtliche Themen.