«Kein Pardon» für Unternehmen, die EU-Datenschutzrecht nicht umsetzen
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU) – auch für viele Unternehmen und Organisationen in der Schweiz.
Jan Philipp Albrecht, Europaparlamentarier und einer der führenden Köpfe hinter der DSGVO, warnt in einem Interview bei SPIEGEL ONLINE davor, das neue EU-Datenschutzrecht nicht umzusetzen:
SPIEGEL: «Gerade viele kleine und mittlere Firmen hinken hinterher. Droht den Unternehmen eine Klagewelle?»
Albrecht: «Es sollte ihnen jedenfalls klar sein, dass ihnen sowohl gerichtliche Verfahren als auch Verfahren der Datenschutzbehörden drohen. Da wird es kein Pardon geben. Behörden und Gerichte sind verpflichtet, das neue Recht anzuwenden und auch Sanktionen zu verhängen, die schmerzhaft sein können – immerhin bis zu vier Prozent vom weltweiten Umsatz.»
Und:
SPIEGEL: «Einige scheint das nicht abzuschrecken. Es gibt einen harten Kern bewusster Verweigerer. Was sagen Sie denen?»
Albrecht: «Sie gehen ein enormes Risiko ein, und das halte ich schon rein betriebswirtschaftlich für eine schlechte Entscheidung – sie kann zu einer Gefahr für das gesamte Unternehmen werden. […]»
Schweizer Unternehmen, die der DSGVO – auf Englisch als GDPR abgekürzt – unterliegen, benötigen fast immer einen EU-Datenschutz-Vertreter. Mit unserem Fragebogen können Sie unverbindlich herausfinden, ob auch Sie einen solchen Datenschutz-Vertreter benötigen.
(Via Melanie Reinsch.)